Seit kurzem ist in Göttingen der Telefon-
Sozialanschluß (9 DM monatlich anstatt 24,50 DM) wieder an die Rundfunk-
gebühren-Befreiung gekoppelt. Diese allerdings wird den meisten Studis vom NDR verweigert - ohne rechtliche Grund-
lagen. Der Sozialreferent Daniel Schüle arbeitet im Moment gemeinsam mit anderen ASten daran, rechtliche Schritte gegen dieses Vorgehen einzuleiten. Betroffene Studis, die mit der GEZ Probleme haben, sollten sich im AStA melden, um die weiteren Schritte koordinieren zu können. Eventuell wird der AStA auch eine Sammelklage gegen die GEZ organisieren, Einzelklagen werden vom AStA auf jeden Fall unterstützt.
Des weiteren arbeitet der Sozialreferent an der Überarbeitung und Aktualisierung aller Sozial-Infos, die in Kürze auch komplett im Internet abrufbar sein werden. Bislang könnt ihr im AStA kostenlose Info-
Broschüren zu den Themen Kranken-
versicherung, GEZ und Sozialanschluß, Studieren mit Kind, Studienabschluß-
darlehen, Wohngeld und Mietrecht erhalten. Ebenso liegt das BAföG-Info mit den aktuellen Änderungen der 19. Novelle vor. Die Sprechzeiten des Sozialreferats sind von Montag bis Freitag von 10.30 bis 13.00 Uhr. Termine für die Rechts- und BAföG-Beratung sowie Anwaltstermine erhaltet ihr unter Tel. 394564, das Sozialreferat ist unter 394566 erreichbar.

Hopo-Referat gegen Studiengebühren

CHE klingt für viele revolutionär, leider verbirgt sich aber hinter diesem Kürzel ein wenig fortschrittliches "Centrum für Hochschulentwicklung". Dieses bereitet schon einmal den Boden für die nach der Bundestagswahl wieder einsetzende Diskussion um Studiengebühren. Mit ihrem Studienbeitragsmodell schlagen sie eine nachschüssige Finanzierung der dann ehemaligen Studierenden vor. HoPo-Referent Salvatore Barbaro ist mit interessierten Studis gerade dabei, eine Stellungnahme hierzu zu verfassen. Hierzu und zu allen anderen Themen sind zu jeder Zeit Studis herzlich eingeladen, im Hoch-
schulpolitischen Referat mitzumachen. Das HoPo-Referat ist täglich besetzt und telefonisch unter der Nummer 39-4566 zu erreichen. Für die besonders Innovations-
freunlichen gibt es auch die E-mail-
Adressen soziales@asta.uni-goettingen.de sowie hopo@asta.stud.uni-goettingen.de
Was war - war was?
Ein kurzer Überblick über die Klagen der vergangenen Jahre

Begonnen hatte die Klagewelle 1992 in Münster, weil sich der dortige AStA um die Einführung eines Semestertickets bemühte. Dies sei nicht unmittelbar hochschulbezogen. Zwei Jahre später kam es zu einem Grundsatzentscheid des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster, der es dem AStA untersagt, "politische Erklärungen, Forderungen und Stellungnahmen abzugeben, die nicht spezifisch hochschulbezogen sind."

Unmittelbar hochschulbezogen?

Was nun genau spezifisch hochschulbezogen ist, blieb seither unklar. So war die Stellungnahme des AStA Münster zum Semesterticket nicht unmittelbar hochschulbezogen, eine Veranstaltung des gleichen AStA zu den Opfern des Holocaust hingegen schon. Allerdings wurde der Fachschaft Geschichte untersagt, ein Interview mit Emil Carlebach, einem ehemaligen Inhaftierten des KZ Buchenwald, abzudrucken.



Somit wurde es den Fachschaften auch unterbunden, sich mit Inhalten des eigenen Faches öffentlich auseinanderzusetzen. In Hessen hat eben dem Marbuger AStA auch der Gießener AStA hohe Zahlungen leisten müssen. 10 000 DM kostet es ihm 1994 eine Äußerung zum Semesterticket und zum Newroz-Festes. In Rheinland-Pfalz ermunterte der damalige Präsident der Uni Kaiserslautern und heutige Präsident der Hochschulrektorenkonferenz im vergangenen Jahr StudentInnen zum Klagen gegen den AStA.

Erfolg der Einschüchterungsversuche

Einen wichtigen politischen Erfolg konnten die Kläger der Republikaner schon verbuchen: der AStA verzichtete aus Angst vor Ordnungsgeldern auf eine Stellungnahme zu einer Hetzschrift der Republikaner gegen die Wehrmachtsausstellung in Marburg. Maulkorb eben.



STICHWORT:
Rechtliche Grundlagen der Klagen

Die Studierendenschaft wird von der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung als öffentlich-rechtlicher Zwangsverband charakterisiert, da alle StudentInnen die Finanzierung der verfaßten Studierendenschaft (AStA, Fachschaften) mittragen (dürfen oder müssen).
Nach Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt) sind juristisch Grenzen gesetzt, denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) dürfen Körperschaften des öffentlichen Rechts nur zur Wahrnehmung legitimer öffentlicher Aufgaben gebildet werden. Zusätzlich gilt, daß die Bildung "erforderlich und angemessen" sein muß. Das Bundesverwaltungsgericht füllt diese Definition dahingehend aus, daß der "Zusammenschluß von Studenten Umfang und Grenzen ihres möglichen Wirkungskreises in der Wahrnehmung studentischer Interessen findet".
Das bedeutet zweierlei: Einmal verstieße es objektiv-rechtlich gegen das GG, eine Studierendenschaft mit einem ausgedehnteren Aufgabenfeld zu bilden. Zum anderen ergibt sich subjektiv-rechtlich ein Unterlassungsanspruch der Mitglieder der Studierendenschaft gegen Kompetenzüberschreitung des Verbandes. Näheres kann in den Landeshoch-
schulgesetzen geregelt werden. Im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) wird das politische Mandat hochschulpolitisch angebunden (§44), in Nordrhein-Westfalen ist dies seit 1997 ebenfalls so. In Hessen und anderen sozialdemokratisch geführten Ländern soll dies in Kürze so sein, noch aber ist dies nicht so, weshalb Republikaner und RCDS bis dahin weiter (erfolgreich) klagen können.



 


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