Prof. Dr. Peter Scherber                                                  D-37120 Bovenden, 27.8.2001

                                                                                            Bovender Str. 7

                                                                                            Tel. +49-5593-1232

 

 

 

 

Hausverwaltung G. Otto Immobilien

Dr. Eugen Otto

A 1010 Wien

 

 

 

Betr.: Meine Wohnung Guglgasse 6  TOP 2/11/7

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vor einigen Tagen erhielt ich von Ihnen zwei Erlagformulare und einen absenderlosen Zettel, dem ich mit einiger Phantasie entnehmen kann, daß ich an Sie spätestens zum 3. jedes Monats  die Summe von 126,77 € zu überweisen habe. Nun habe ich schon grundsätzlich von der SEG erfahren, daß Ihr Unternehmen die Hausverwaltung von Gasometer A übernommen hat, obgleich bei meinen bisherigen Aufenthalten in meiner Wohnung von derartigen Aktivitäten noch nichts zu erkennen war.

Mir ist auch klar, daß ich als Eigentümer meiner Wohnung eine Art Vertragsverhältnis mit Ihnen eingehe, dessen  eine Seite auch eine laufende Geldüberweisung an Sie beinhaltet. Leider muss ich aber feststellen, daß die Art und der Umfang der Dienstleistungen, die ich von Ihnen zu erwarten habe, mir überhaupt noch nicht klar ist. So gesehen würde ich von einem seriösen Vertragspartner auch erwarten, daß er mir diese zu erwartenden Dienstleistungen bekannt macht, bevor ich mit einer Geldüberweisung diesen Vertrag faktisch wirksam werden lasse. Auf dem mir übersandten Zettel finden sich denn auch nur sehr sporadische und zudem noch widersprüchliche Hinweise über eine Aufschlüsselung der zu überweisenden Summe.

 

1. "Betriebsk"    heißt wohl Betriebskosten  (wenngleich mir noch nicht klar ist, welche Kosten damit inkludiert sind. Vorschreibung meint wohl ein Abschlag oder eine  a Konto-Zahlung, die später abgerechnet werden wird. Aber wann wird abgerechnet? )

2. "WE Instandh." ist mir allerdings schleierhaft, ich bitte um Erklärung!

3. Über Zeiträume der Zahlung bzw. Zahlungsverpflichtung finde ich nur widersprüchliches: Da ist einmal vom Quartal die Rede, dann vom 3. jeden Monats. Auf den Erlagscheinen (wieso davon zwei?) steht überhaupt keine Angabe, auf welchen Zeitraum sie sich beziehen.

4. Wann beginnt eigentlich Ihre Tätigkeit für mich und meine Wohnung. Bis jetzt habe ich noch keinerlei hausverwaltende Aktivität feststellen können.

 

Ich glaube doch, - auch wenn ich als Ausländer bemüht bin, mir eine gewisse Rücksicht auf orts- und landesübliche Eigenarten aufzuerlegen - , daß ich ein Recht habe, auf die eingangs und in den Punkten 1-4 genannten Fragen von Ihnen eine befriedigende Antwort zu erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen