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Widerborstiger Theologe klagt

Lüdemann will angehende Pfarrer wieder prüfen dürfen

Von Hartmut Meesmann (Wiesbaden)

Der Göttinger Neutestamentler Gerd Lüdemann will wieder volles Mitglied der Evangelisch-Theologischen Fakultät werden. Deshalb hat er über seinen Rechtsanwalt Widerspruch gegen eine Verfügung von Universitätspräsident Roland Kern eingelegt, mit der dieser ihm einen Sonderstatus zugewiesen hatte. Der streitbare Wissenschaftler Lüdemann hatte sich Anfang 1998 öffentlich vom Christentum losgesagt. Daraufhin wurde sein Lehrstuhl für Neues Testament von der Universitätsleitung auf Drängen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen in "Geschichte und Literatur des frühen Christentums" umgewidmet.

Lüdemann blieb zwar der theologischen Fakultät zugeordnet, ihm wurde aber verwehrt, Prüfungen im theologischen Diplomstudiengang abzunehmen und prüfungsrelevante Seminarscheine auszustellen. Auf dieses Verbot hatte die Fakultät bestanden. Zur Begründung hieß es, indem Lüdemann der evangelischen Theologie die Wissenschaftlichkeit abspreche, habe er faktisch den Raum der Fakultät verlassen.

Lüdemann hat seine Zustimmung zur Sonderstatus-Regelung jetzt zurückgezogen. Wie sein Rechtsanwalt, der Verwaltungsrechtler Wolfgang Müllensiefen, der FR erklärte, seien Lüdemann und er überzeugt, daß die vom niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kultur erlaubte Regelung nicht von der Hochschulgesetzgebung und den Loccumer Verträgen zwischen evangelischer Kirche und Landesregierung gedeckt sei. Außerdem sei ihm, so Lüdemann, eine 1994 "dauerhaft zugesicherte Assistentenstelle genommen" und die Mittelausstattung für seinen Lehrstuhl "drastisch heruntergefahren" worden. Dies alles bedeute eine erhebliche Einschränkung seiner Freiheitsrechte als Wissenschaftler.

Seitens der Fakultät heißt es dazu, die Assistentenstelle gehöre in die Lehre. Da Lüdemann aber nicht mehr lehre, habe er keinen Anspruch auf diese Stelle.

Der Versuch einer gütlichen Einigung zwischen Lüdemann und Unipräsident Kern scheiterte. Jetzt setzt Lüdemann auf die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs. Da Kern jedoch an Lüdemanns Sonderstatus festhalten will, "bleibt mir nur der Gang vors Verwaltungsgericht", so der Neutestamentler. Er wolle wieder prüfen dürfen. "Man sieht doch, daß selbst im Bereich der staatlichen Diplomprüfung und der Prüfung für das Amt des Gymnasiallehrers die Kirche ihre Hände im Spiel hat." Wissenschaftliche Forschung und Lehre habe jedoch mit Glauben nichts zu tun. Letztlich gebe es deshalb nur eines, sagt Lüdemann: "Die vollständige Trennung zwischen Kirche und Staat."

Copyright © Frankfurter Rundschau 1999
Dokument erstellt am 04.06.1999 um 20.45 Uhr
Erscheinungsdatum 05.06.1999


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Letzte Aktualisierung am 22. April 2020
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