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 Jörn Barke: "Die reichsten auf der Welt"

Kirchen sollen auf Geld vom Staat verzichten

Die christlichen Kirchen in Deutschlands sind die reichsten auf der ganzen Welt und haben keinerlei Schulden. In einzigartiger Weise durch den Staat begünstigt, bestreiten die evangelischen Kirchen sogar knapp die Hälfte des Etats des Lutherischen Weltbundes und des Ökumenischen Rates der Kirchen. Der Staat zieht für sie die Kirchensteuer ein, bezahlt die Ausbildung der künftigen Geistlichen und Religionslehrer an den Universitäten und ersetzt auf Verlangen der Kirchen sogar missliebige Theologieprofessoren, was den Staat pro Fall jährlich 200.000 Euro kostet. (Infolge der Beanstandung meiner Lehre durch die Konföderation evangelischer Kirchen kommen auf das Land Niedersachsen insgesamt zwei Millionen Euro Mehrausgaben zu.)

Weniger bekannt sind die staatlichen Zuwendungen, deren Rechtgrundlagen bis auf den Reichsdeputationshauptschluss aus dem Jahre 1803 und davor zurückgehen. Sie betragen für die christlichen Kirchen in Deutschland jährlich rund 400 Millionen Euro und für die evangelischen Kirchen in Niedersachsen knapp 30 Millionen Euro. (Letztere Summe findet ihre rechtliche Begründung in Ý 16 des Loccumer Vertrages von 1955 zwischen dem Land Niedersachsen und den evangelischen Kirchen in Niedersachsen.). Mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung beteiligt sich so zwangsweise an einer Abgabe, obwohl diese Menschen keiner der beiden großen Konfessionen angehören.

Man kann der Öffentlichkeit nicht mehr verständlich machen, dass die schuldenfreien großen Kirchen weiter jährlich 400 Millionen Euro als Geschenk von einem überschuldeten Staat erhalten und dies hauptsächlich aufgrund eines Rechtstitels, der zweihundert Jahre alt ist. Auch ohne diese Abgaben bleiben die Kirchen die am meisten begünstigten Interessengruppen in unserer Gesellschaft. Sie sollten in Solidarität mit dem Staat freiwillig auf diese Dotationen verzichten und so einen Beitrag zu überfälligen Reformen leisten. Zu ihnen muss in naher Zukunft auch die Neuregelung des Verhältnisses Staat-Kirche einschließlich des Religionsunterrichtes und der Theologischen Fakultäten gehören.

Prof. Dr. Gerd Lüdemann.


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Letzte Aktualisierung am 22. April 2020
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