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Jörn Barke: "Die reichsten auf der Welt"

Göttinger Tageblatt vom 5. Juli 2003, Seite 24

Lüdemann: Kirchen sollen auf Geld vom Staat verzichten

Der umstrittene Göttinger Theologieprofessor Gerd Lüdemann hat in einer Erklärung die großen christlichen Kirchen aufgefordert, auf staatliche Zuwendungen zu verzichten. Auf diese Weise sollten sie einen Beitrag zu überfälligen Reformen leisten. Kirchenvertreter haben der Forderung widersprochen.

VON JÖRN BARKE

Göttingen. Die christlichen Kirchen in Deutschland, so Lüdemann, seien "die reichsten auf der ganzen Welt", hätten keinerlei Schulden und seien "in einzigartiger Weise" durch den Staat begünstigt. Der Staat ziehe für die Kirchen die Kirchensteuer ein, bezahle die Ausbildung der künftigen Geistlichen und Religionslehrer an den Universitäten und ersetze auf Verlangen der Kirche sogar missliebige Theologieprofessoren. Lüdemann selbst hatte sich Ende der neunziger Jahre öffentlich vom Christentum losgesagt und war daraufhin von der Universität im Einvernehmen mit der evangelischen Kirche von seinem Lehrstuhl für den Bereich Neues Testament verwiesen worden. Dem Wissenschaftler wurde mit dem Fach "Geschichte und Literatur des frühen Christentums" ein Professorenposten zweiter Klasse zugewiesen. Das Göttinger Verwaltungsgericht hat die Zwangsversetzung im vergangenen Jahr für rechtens erklärt.

Lüdemann verweist in seiner Erklärung auf staatliche Zuwendungen, deren Rechtsgrundlagen bis auf den Reichsdeputationshauptschluss aus dem Jahr 1803 zurückgingen. Diese würden für die großen Kirchen in Deutschland jährlich rund 400 Millionen Euro und für die evangelischen Kirchen in Niedersachsen knapp 30 Millionen Euro betragen: "Mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung beteiligt sich so zwangsweise an einer Abgabe, obwohl diese Menschen keiner der beiden großen Konfessionen angehören." Man könne der Öffentlichkeit, so Lüdemann weiter, nicht mehr verständlich machen, dass die schuldenfreien großen Kirchen weiter jährlich 400 Millionen Euro als Geschenk von einem überschuldeten Staat erhielten.

Der Dechant des katholischen Dekanates Göttingen, Norbert Hübner, hält dagegen. Die Rechtsgrundlage von 1803 habe ihren Grund darin, "dass der Staat im Rahmen der Säkularisierung die Kirchen ihrer Lebensgrundlagen beraubt hat." Das ehemalige Kircheneigentum sei großenteils nach wie vor in staatlichem Besitz und werfe Gewinne ab: "Der Staat ist also zu diesen Zahlungen verpflichtet." Der Staat selbst, so Hübner, habe die Kontrolle in der Ausbildung der Theologen in der Hand behalten wollen, "damit keine staatsfeindlichen Tendenzen unter den Theologen und Pastoren aufkommen". Schließlich, so Hübner, leisteten die Kirchen nach wie vor "erhebliche Dienste für das Gemeinwohl - und das in den meisten Fällen ohne Rücksicht auf Kirchen- und Konfessionszugehörigkeit". In Göttingen betreffe dies beispielsweise Kindergärten, Krankenhäuser und Sozialstationen.

Der Landessuperintendent des evangelisch-lutherischen Sprengels Göttingen, Burghard Krause, verweist auf die solide Finanzpolitik, die betrieben worden sei: "Wir haben hart darum gerungen und schmerzhafte Sparmaßnahmen durchgeführt, um keine Schulden zu machen. Das schafft die Vertrauensgrundlage dafür, um die uns zu allererst von unseren Mitgliedern und auch vom Staat übertragenen Aufgaben in Kirche und Gesellschaft wahrzunehmen."

Göttinger Tageblatt vom 5. Juli 2003, Seite 24


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Letzte Aktualisierung am 22. April 2020
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