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 Veröffentlichungen 2003

Gerhard Besier: Wieviel Theologie braucht die Universität?

Konkordate und Kirchenverträge schützen Fakultäten, denen zunehmend die Studenten weglaufen

Artikel erschienen am 16. Jul 2003, www.welt.de

Während die staatlichen Hochschulen dabei sind, sich von Grund auf zu erneuern, sind ihnen im Falle ihrer theologischen Fakultäten die Hände gebunden. In den Länderverfassungen ist ihre Gewährleistung ausgesprochen, Konkordate und Kirchenverträge sichern ihren Bestand auf Bundes- und Landesebene. Durch ihren Sonderstatus als staatliche Ausbildungsstätten für den kirchlichen Nachwuchs können sie nicht einfach nach den gegenwärtigen Erfordernissen umstrukturiert, reduziert oder eingegliedert werden. Die an staatlichen theologischen Fakultäten lehrenden Professoren sind Staatsbeamte, aber sie müssen der betreffenden Konfession angehören und von ihrer Kirche im Lehramt akzeptiert werden.

Deswegen ist es auch ausgeschlossen, katholische und evangelische Fakultäten zusammenzulegen, obwohl sich das Lehrangebot in den historischen Fächern kaum mehr unterscheidet. Völlig unmöglich erscheint eine Öffnung in Richtung auf die Religionswissenschaften wie in Großbritannien und Schweden. Dort tragen einige theologische Fakultäten den Zusatz "and religious studies", ihr Lehrkörper ist konfessionell gemischt besetzt, und jedermann kann dort Examina ablegen. An einer deutschen theologischen Fakultät zu einer Abschlussprüfung zugelassen zu werden, wenn man nicht der "richtigen" Konfession angehört, ist dagegen nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.

Der "Doppelcharakter" der staatlichen theologischen Fakultäten in Deutschland hat immer wieder zu kritischen Rückfragen vor allem im Blick auf die Wissenschaftsfreiheit der dort Lehrenden geführt. Die "Fälle" der Theologieprofessoren Hans Küng (Tübingen) und Gerd Lüdemann (Göttingen) illustrieren die Grenzen akademischer Freiheit im "konfessionsgebundenen Staatsamt" und markieren zugleich die Differenz zu den anderen akademischen Studienfächern. Da während der beiden deutschen Diktaturen die staatlichen theologischen Fakultäten zeitweise unter der Drohung standen, aufgelöst zu werden, erhielt die historisch bedingte Konstruktion im demokratischen Verfassungsstaat einen zusätzliche moralische Legitimation. Obwohl der Widerspruch, insbesondere seitens der Liberalen, gegen die theologischen Fakultäten innerhalb der staatlichen Universitäten nie ganz verstummt ist, war ihr Bestand in der Bundesrepublik bisher nicht ernstlich gefährdet. Nach der Wiedervereinigung entschlossen sich die evangelischen Kirchen - vornehmlich aus Geldmangel - sogar dazu, drei ihrer sechs kircheneigenen "Kirchlichen Hochschulen" zu schließen und damit verstärkt auf staatliche Fakultäten zu setzen. Doch aufgrund der dramatisch zurückgehenden Studierendenzahlen mussten sich die Kultusministerien seit Mitte der 90er Jahre mit dem Problem der theologischen Fakultäten befassen. Diese spiegeln insofern die Situation in den Amtskirchen wider, als hier wie dort die üppig ausgestatteten Apparate auch ohne eine entsprechende Nachfrage einfach weiterlaufen. Aber anders als bei den großen Religionsgesellschaften, die sich kaum selbst in Frage stellen dürften, schlagen im Falle der staatlichen theologischen Fakultäten inzwischen die obersten Rechnungshöfe der Länder Alarm. Als Reaktion darauf legte das Bayerische Staatsinstitut für Hochschulforschung schon vor fünf Jahren einen Entwicklungsplan vor, der die Verringerung des Personalbestandes an den sechs katholischen Fakultäten des Landes um annähernd ein Drittel vorsah und darüber hinaus die Schließung von drei Fakultäten empfahl. Nach Lage der Dinge hält auch die Freisinger Bischofskonferenz Einschnitte für unvermeidlich, beharrt aber auf einem ausdifferenzierten Lehrkörper mit einem Kanon von 13 Fächern. Unter diesen ist auch die Philosophie, obwohl das Fach Philosophie ohnedies an den staatlichen Universitäten vertreten ist. Derlei Doppelungen sind auch an den evangelisch-theologischen Fakultäten üblich, wo eigene Lehrstühle für Philosophie wie solche für Religionsgeschichte bestehen, obwohl Entsprechendes auch an anderen Fakultäten derselben Universität vorhanden ist. Die evangelisch-theologischen Fakultäten in München und Erlangen, deren Studierendenzahlen zwischen 1992 und 2002 um 69,5 bzw. 67,3 Prozent gesunken sind, haben darüber hinaus ein weiteres Problem. Sie ächzen unter der Konkurrenz der Kirchlichen Hochschule in Neuendettelsau, die sich nicht über einen ähnlichen Studierendenschwund beklagen kann und deren Absolventen, wie es heißt, von der bayerischen Landeskirche bevorzugt eingestellt werden. Sollte die Landeskirche tatsächlich entsprechende Akzente gesetzt und auch dafür gesorgt haben, dass ihre Kirchliche Hochschule höhere Staatsleistungen erhielt als die beiden staatlichen theologischen Fakultäten, dann wäre die "Doppelstatus"-Theorie dieser Fakultäten von kirchlicher Seite in Frage gestellt.

Dafür könnte es inhaltliche Gründe geben. Denn zahlreiche Theologieprofessoren an staatlichen Fakultäten verstehen sich mehr als Religionswissenschaftler, denn als konfessionsgebundene Lehrer. In ihrer Not, an den Universitäten Anerkennung zu finden, und auch, um mit sich selbst ins Reine zu kommen, interpretieren sie ihr Fach eher konfessionsdistanziert als unverzichtbaren Teil der religiösen Kultur Europas und widersprechen mit diesem Selbstverständnis der staatskirchenrechtlichen Konstruktion, die eben nicht auf Religion, sondern auf Konfession abstellt.

Vor diesem Hintergrund wäre das Verhalten der bayerischen Landeskirche verständlich. Denn wer wollte es den Kirchen in ihrer verzweifelten Situation verargen, wenn sie lieber mit glaubens- und bekenntniszentrierten Ausbildungsstätten arbeiteten und den selbsternannten religiösen Kulturfakultäten eine Absage erteilten?

Gerhard Besier

Gerhard Besier lehrte bis zu seiner Berufung als Direktor des Dresdner Hannah-Arendt-Instituts Kirchengeschichte an der Universität Heidelberg.

Artikel erschienen am 16. Jul 2003, www.welt.de


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Last updated on April 22, 2020
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