I. Regelstudienzeit
Für den Erwerb spezieller Sprachkenntnisse verlängert sich die Regelstudienzeit um bis zu zwei Semestern.
II. Sprachanforderungen
1. Hauptfach
bis zur Zwischenprüfung: Nachweis des Latinum und des Graecum;
Lesekenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch oder Neugriechisch); Kenntnisse des Italienischen oder Neugriechischen können durch Lesekenntnisse des Türkischen, Spanischen, Russischen oder Arabischen ersetzt werden.
bis zur Abschlußprüfung: Lesekenntnisse in zwei weiteren modernen Fremdsprachen (s.o.).
2. Nebenfach
Für die Sprachanforderungen gelten die Regelungen des jeweiligen Hauptfaches der Studierenden.
III. Magisterzwischenprüfung
A. Zulassungsvoraussetzungen
1. Hauptfach
vier benotete Leistungsnachweise; Teilnahme an einer vierzehntägigen Exkursion.
2. Nebenfach
drei benotete Leistungsnachweise; Teilnahme an einer vierzehntägigen Exkursion;
B. Form und Gegenstände
Die Prüfung ist mündlich und dauert maximal eine Zeitstunde.
Gefordert werden: Kenntnis der methodischen Grundlagen des Faches; Fähigkeit zum visuellen Erfassen antiker Denkmäler; Grundkenntnisse auf dem Gebiet der antiken Denkmälerkunde.
Die Prüfung findet nach Wahl der zu Prüfenden anhand von fotografischen Aufnahmen, in der Abgußsammlung oder in der Originalsammlung des Instituts statt.
IV. Magisterprüfung
A. Zulassungsvoraussetzungen
1. Hauptfach
Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung; an anderen Universitäten erbrachte äquivalente Leistungen werden anerkannt; vier benotete Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium.
2. Nebenfach
im 1. Nebenfach Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung.; an anderen Universitäten erbrachte äquivalente Leistungen werden anerkannt; im 1. und 2. Nebenfach jeweils zwei benotete Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium. Teilnahme an einer weiteren vierzehntägigen Exkursion.
B. Gegenstände
1. Hauptfach
Im Prüfungsgespräch sollen die Studierenden einen gründlichen Überblick über die Gegenstände, Fragestellungen und Methoden des Faches sowie über die verschiedenen Ansätze zur Lösung einzelner Probleme nachweisen. Sie sollen in der Lage sein, eigene Stellungnahmen zu umstrittenen Themen zu entwickeln. In wenigstens drei Teilbereichen der antiken Kunst- und Kulturgeschichte müssen sie sich vertieftes Wissen angeeignet haben. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt eine Zeitstunde.
2. Nebenfach
Im Prüfungsgespräch sollen die Studierenden einen gründlichen Überblick über wichtige Gegenstände, Fragestellungen und Methoden des Faches sowie über die verschiedenen Ansätze zur Lösung zentraler Probleme nachweisen. In wenigstens zwei Teilbereichen der antiken Kunst- und Kulturgeschichte müssen sie sich vertieftes Wissen angeeignet haben. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt eine halbe Stunde.
3. Im Hauptfach und im Nebenfach können die zu prüfenden Teilbereiche des gesamten Fachgebiets im Einvernehmen mit der Prüferin/dem Prüfer als Prüfungsgebiet vorgeschlagen werden.
An die Stelle einer Klausur tritt gemäß § 18 Abs. 2 dieser Ordnung eine äquivalente Prüfungsleistung. Sie kann studienbegleitend in den letzten Semestern erbracht werden. Sie wird von zwei Gutachtern bewertet. Äquivalente Prüfungsleistungen können sein:
1. Museale Präsentation (z.B. thematisch geschlossene Gestaltung einer Vitrine mit Sammlungsbeständen, einer Einheit in der Abgußsammlung, Abfassung eines Führungsblattes) 2. Ausführlicher Schlußbericht nach Absolvierung eines Praktikums in Museen, Museumspädagogischen Institutionen, Restaurierungswerkstätten oder über die Teilnahme an Ausgrabungen 3. Probeführung in der Abgußsammlung 4. Formbau, Abguß und Sockeln eines Gipsabgusses (Verbindung von praktischen Fähigkeiten und Forminterpretation) 5. Abschlußarbeit eines Praktikums für wissenschaftliches Fotografieren in den Sammlungen 6. Führung bei einer Exkursion mit wissenschaftlich-didaktischer Aufbereitung (nur für Nebenfachstudierende).
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