Universität Göttingen
Magisterstudiengang

Studienordnung
Magister-Studiengang Klassische Archäologie
(Fachspezifische Bestimmungen der Magisterprüfungsordnung)

Seminareroeffnung200402

Seminareröffnung am Semesterbeginn

Im Zuge der Umstellung auf Bachelor- und Master-Abschlüsse läuft der Magister-
Studiengang “Klassische Archäologie” aus. Zum Wintersemester 2006/2007 werden keine Erstsemester mehr aufgenommen. Es ist jedoch möglich, mit einer höheren Fachsemesterzahl in den Studiengang zu wechseln.

I. Regelstudienzeit

Für den Erwerb spezieller Sprachkenntnisse verlängert sich die Regelstudienzeit um bis zu zwei Semestern.

 

II. Sprachanforderungen

1. Hauptfach

bis zur Zwischenprüfung:
Nachweis des Latinum und des Graecum;

Lesekenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch oder Neugriechisch); Kenntnisse des Italienischen oder Neugriechischen können durch Lesekenntnisse des Türkischen, Spanischen, Russischen oder Arabischen ersetzt werden.

bis zur Abschlußprüfung:
Lesekenntnisse in zwei weiteren modernen Fremdsprachen (s.o.).

2. Nebenfach

Für die Sprachanforderungen gelten die Regelungen des jeweiligen Hauptfaches der Studierenden.

 

III. Magisterzwischenprüfung

A. Zulassungsvoraussetzungen

1. Hauptfach

 vier benotete Leistungsnachweise; Teilnahme an einer vierzehntägigen Exkursion.

2. Nebenfach

drei benotete Leistungsnachweise; Teilnahme an einer vierzehntägigen Exkursion;

B. Form und Gegenstände

Die Prüfung ist mündlich und dauert maximal eine Zeitstunde.

Gefordert werden: Kenntnis der methodischen Grundlagen des Faches; Fähigkeit zum visuellen Erfassen antiker Denkmäler; Grundkenntnisse auf dem Gebiet der antiken Denkmälerkunde.

Die Prüfung findet nach Wahl der zu Prüfenden anhand von fotografischen Aufnahmen, in der Abgußsammlung oder in der Originalsammlung des Instituts statt.

 

IV. Magisterprüfung

A. Zulassungsvoraussetzungen

1. Hauptfach

Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung; an anderen Universitäten erbrachte äquivalente Leistungen werden anerkannt; vier benotete Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium.

2. Nebenfach

im 1. Nebenfach Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung.; an anderen Universitäten erbrachte äquivalente Leistungen werden anerkannt; im 1. und 2. Nebenfach jeweils zwei benotete Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium. Teilnahme an einer weiteren vierzehntägigen Exkursion.

B. Gegenstände

1. Hauptfach

Im Prüfungsgespräch sollen die Studierenden einen gründlichen Überblick über die Gegenstände, Fragestellungen und Methoden des Faches sowie über die verschiedenen Ansätze zur Lösung einzelner Probleme nachweisen. Sie sollen in der Lage sein, eigene Stellungnahmen zu umstrittenen Themen zu entwickeln. In wenigstens drei Teilbereichen der antiken Kunst- und Kulturgeschichte müssen sie sich vertieftes Wissen angeeignet haben. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt eine Zeitstunde.

2. Nebenfach

Im Prüfungsgespräch sollen die Studierenden einen gründlichen Überblick über wichtige Gegenstände, Fragestellungen und Methoden des Faches sowie über die verschiedenen Ansätze zur Lösung zentraler Probleme nachweisen. In wenigstens zwei Teilbereichen der antiken Kunst- und Kulturgeschichte müssen sie sich vertieftes Wissen angeeignet haben. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt eine halbe Stunde.

3. Im Hauptfach und im Nebenfach können die zu prüfenden Teilbereiche des gesamten Fachgebiets im Einvernehmen mit der Prüferin/dem Prüfer als Prüfungsgebiet vorgeschlagen werden.

An die Stelle einer Klausur tritt gemäß § 18 Abs. 2 dieser Ordnung eine äquivalente Prüfungsleistung. Sie kann studienbegleitend in den letzten Semestern erbracht werden. Sie wird von zwei Gutachtern bewertet. Äquivalente Prüfungsleistungen können sein:

    1. Museale Präsentation (z.B. thematisch geschlossene Gestaltung einer Vitrine mit Sammlungsbeständen, einer Einheit in der Abgußsammlung, Abfassung eines Führungsblattes)
    2. Ausführlicher Schlußbericht nach Absolvierung eines Praktikums in Museen, Museumspädagogischen Institutionen, Restaurierungswerkstätten oder über die Teilnahme an Ausgrabungen
    3. Probeführung in der Abgußsammlung
    4. Formbau, Abguß und Sockeln eines Gipsabgusses (Verbindung von praktischen Fähigkeiten und Forminterpretation)
    5. Abschlußarbeit eines Praktikums für wissenschaftliches Fotografieren in den Sammlungen
    6. Führung bei einer Exkursion mit wissenschaftlich-didaktischer Aufbereitung (nur für Nebenfachstudierende).

 

 

Magisterprüfungsordnung

Verlauf der Magisterprüfung nach der Ordnung von 1982

Verlauf der Magisterprüfung nach der Ordnung von 2000