homeagruensrwlinks

Übersicht über die erforderlichen Lehrveranstaltungen, Leistungsscheine und Prüfungen im Fach Religionswissenschaft

laut Magister-Prüfungsordnung (HF + NF; auslaufend)1) -- bzw. Werte & Normen (LA Gymn., auslaufend)2)

Semesterwochenstunden (SWS)
HF (40) NF (32)   WuN (15)
Grundstudium
1Historisches Proseminar -- inkl. Hausarbeit (benoteter Schein)      222
1Systematisches Proseminar -- inkl. Hausarbeit (benoteter Schein)        22--
1Hauptseminar (HS) in Religionsgeschichte22--
1beliebige Lehrveranstaltung (LV) in Religionsgeschichte22--
1Hauptseminar (HS) in systematischer Religionswissenschaft22--
1Vorlesung (VL) in Religionsgeschichte oder Religionswiss.----2
+beliebige weitere LV in allg. Religionswissenschaft621 (2)
  ----  Summe der obligatorischen Mindest-SWS im Grundstudium:16125 (6)
   Mündl. Zwischenprüfung (2 Themen: systematisch & historisch);
   die ZwPr. entfällt, wenn RW zweites Nebenfach (Mag.Phil.) ist.
   Ausnahme: SoWi-Studierende → nur 30 min ZwPr.
45 min45 min(30 min)
top
Hauptstudium
2benot. HS in Religionsgeschichte (davon mind. 1 schr. Hausarbeit)442 (nur 1 HS)
2benot. HS in syst. Religionswissenschaft (mind. 1 schr. Hausarbeit)44--
2weitere HS in Religionsgeschichte4----
2weitere HS in syst. Religionswissenschaft4----
1weiteres HS in syst. Religionswissenschaft --2--
2VL in Religionsgeschichte und/oder Religionswissenschaft----4
+beliebige weitere LV in allg. Religionswissenschaft8104 (3)
  ----  Summe der obligatorischen Mindest-SWS im Hauptstudium:242010 (9)
   Abschlußprüfung
1. HF -- Prüfung: (a) Magister-Arbeit, (b) 4h Klausur, (c) 60 min mdl.
  •  
  • ----
    2. HF -- Prüfung: (a) 4h Klausur, (b) 60 min mdl.
  •  
  • ----
    1. NF -- Prüfung: (a) 4h Klausur, (b) 30 min mdl. --
  •  
  • --
    2. NF -- Prüfung: 30 min mdl. (nur SOWI: + Klausur) --
  •  
  • --
    WuN -- Prüfung: (a) schr. Hausarbeit oder (b) Klausur optional in RW,
       (c) 60 min mdl. (davon 20 min obligatorisch in RW)
    ----
  •  
  • Achtung! – Für Studierende der Sozialwissenschaftlichen Fakultät (1.HF SOWI) gilt eine abweichende Klausurdauer von 5 h bei den Magisterprüfungen, und es muss auch im 2. Nebenfach eine Klausur geschrieben werden!
     

    topAnmerkungen:

    1)   Im Magisterstudiengang "Religionswissenschaft" sind in der Studieneingangsphase v.a. die beiden Proseminare obligatorisch. -- Je nach Fächerkombination können im Verlauf des Studiums auch religionswissenschaftlich einschlägige LV aus anderen Fächern (z.B. eine indologische Vorlesung über Buddhismus, Hinduismus o.ä.) auf die SWS angerechnet werden.

    Bei der Meldung zur Zwischenprüfung sind bereits ausreichende Lesekenntnisse in Englisch und Französisch (oder einer anderen fachrelevanten Fremdsprache) nachzuweisen (sofern nicht bereits durch das Abitur oder andere Studienfächer ausgewiesen).

    Nach der erneuerten Mag-Prüfungsordnung von 2005 ist außerdem eine Klausur im Anschluss an eine Überblicksvorlesung irgendwann im Hauptsudium erfolgreich zu abolvieren (soll lediglich der Übung im Klausurenschreiben kurz vor dem Examen dienen)

    Zu beachten sind außerdem die hierbei erlaubten Fächerkombinationen. -- Wenn RW erstes HF ist, darf RW in Göttingen nur im Verbund mit (mindestens) einer religionserschließenden phil. Disziplin (als weiteres HF oder NF) studiert werden! -- Diese sind z.Zt.: Ägyptologie, Arabistik, Indologie, Alt- und Neuiranistik, Altorientalistik, Sinologie, Japanologie, Turkologie und Zentralasienkunde, Griechische oder Lateinische Philologie, sowie Volkskunde. -- Philosophie (mit griech./lat. Schwerpunkt) und Ethnologie sind z.Zt. nicht mehr offiziell als Kombinationsmöglichkeit (mit RW als erstem HF) vorgesehen (laut Mag.Prüf.Ordnung vom Mai 2001); grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, auch "außerplanmäßige" Studiengangkombinationen auf Antrag vom Dekanat der phil.Fak. genehmigen zu lassen.
    -- Wenn RW zweites HF ist, sind noch mehr Fächerkombinationen möglich: hier regelt letztlich immer das erste HF die Kombinationsmöglichkeiten (Beispiel: es wäre nicht möglich, RW als 1.HF mit Germanistik im 2.HF zu kombinieren; aber Germanistik als 1.HF mit RW als 2.HF ist erlaubt) -- Auch wenn RW als NF studiert wird, ist eine Vielzahl von Fächerkombinationen möglich.
    -- In Zweifelsfällen erteilt die Studienberatung gemäß den aktuell geltenden Bestimmungen Auskunft.
    2)   Im Fach "Werte & Normen" ist zu Beginn das historische Proseminar in RW obligatorisch; Studieninhalte sind aber nicht nur religionswissenschaftliche LV, sondern auch fachbezogene LV aus dem Bereich der Theologie (sowie aus den beiden weiteren Teildisziplinen Philosophie und Soziologie/Politologie).


     

    Mai 2008 -- A. Grünschloß

    URL: http://www.gwdg.de/~relwiss/rw_stud_tab.html