Der
Langzeitstudiengebühren-Rechner
Ab
dem Sommersemester 2003 werden "Langzeitstudierende" in Niedersachsen
zur Kasse gebeten. Fällig sind dann 500 Euro pro Semester. Ob ihr davon
betroffen sein werdet, könnt ihr mit folgendem Rechner kontrollieren:
Hinweiss zur Privatsphäre:
Eure Angaben sind anonym, d.h. wir erfassen keine personenbezogenen
Daten (z.B. Ihren Namen, Geburtsdatum oder Anschrift). Die eingegebenen
Daten werden von uns nicht gespeichert und ausschließlich zur Berechnung
des Studienkontos benutzt.
Ausnahmen
Ausnahmen von der Erhebung von Studiengebühren:
Studiengebühren werden trotz Überschreitung des Studienkontos nicht
fällig, bei:
-
Urlaubssemestern
-
Studierenden über dem 60. Lebensjahr (diese müssen grundsätzlich
eine andere Studiengebühr entrichten)
-
DoktorandInnen
Die
Studiengebühren können weiterhin auf Antrag erlassen werden, wenn
diese zu einer unbilligen härte führen würden. Eine solche wird
regelmäßig vermutet bei:
-
Studienzeitverlängernden Auswirkungen von Behinderungen und
chronischen Erkrankungen
-
Studienzeitverlängernden Folgen bei Opfern von Straftaten
-
wirtschaftlichen Notlagen in zeitlicher Nähe zur Abschlussprüfung
Dieser Katalog ist nicht abschließend, d.h. auch in anderen
Situationen, die von ihrer Auswirkung ähnlich sind, ist es denkbar,
dass ein Härtefall anerkannt wird.
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