Institut für Organische und Biomolekulare Chemie

der Universität Göttingen

 

Inhalt:

Hinweise:


Hinweise:


R-Sätze


R1: In trockenem Zustand explosionsfähig.
R2: Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsfähig.
R3: Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsfähig.
R4: Bildet hochempfindliche explosionsfähige Metallverbindungen.
R5: Beim Erwärmen explosionsfähig.
R6: Mit und ohne Luft explosionsfähig.
R7: Kann Brand verursachen.
R8: Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
R9: Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
R10: Entzündlich
R11: Leichtentzündlich
R12: Hochentzündlich
R13 (veraltet): Hochentzündliches Flüssiggas
(Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
R14: Reagiert heftig mit Wasser.
R15: Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
Merck R15.1: Reagiert mit Säure unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R16: Explosionsfähig in Mischung mit brandfördernden Stoffen.
R17: Selbstentzündlich an der Luft.
R18: Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich.
R19: Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
R20: Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R21: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R23: Giftig beim Einatmen.
Riedel-de Haen R23K: Auch giftig beim Einatmen.
R24: Giftig bei Berührung mit der Haut.
Riedel-de Haen R24K: Auch giftig bei Berührung mit der Haut.
R25: Giftig beim Verschlucken.
Riedel-de Haen R25K: Auch giftig beim Verschlucken.
R26: Sehr giftig beim Einatmen.
Riedel-de Haen R26K: Auch sehr giftig beim Einatmen.
R27: Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
Riedel-de Haen R27A: Sehr giftig bei Berührung mit den Augen.
Riedel-de Haen R27K: Auch sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
Riedel-de Haen R27AK: Auch sehr giftig bei Berührung mit den Augen.
R28: Sehr giftig beim Verschlucken.
Riedel-de Haen R28K: Auch sehr giftig beim Verschlucken.
R29: Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
R30: Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.
R31: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Merck R31.1: Entwickelt bei Berührung mit Alkalien giftige Gase.
R32: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
R33: Gefahr kumulativer Wirkungen.
R34: Verursacht Verätzungen.
R35: Verursacht schwere Verätzungen.
R36: Reizt die Augen.
Riedel-de Haen R36A: Tränenreizend
R37: Reizt die Atmungsorgane.
R38: Reizt die Haut.
R39: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
R40: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
Achtung: Bis 2001 wurde auch ein Verdacht auf mutagenes oder reproduktionstoxisches Potenzial mit R40 gekennzeichnet. Für diese Gefahren gibt es jetzt R68!
R41: Gefahr ernster Augenschäden.
R42: Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R44: Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß.
R45: Kann Krebs erzeugen.
R46: Kann vererbbare Schäden verursachen.
R47(veraltet): Kann Mißbildungen verursachen.
(Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
R48: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
R49: Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
R50: Sehr giftig für Wasserorganismen.
R51: Giftig für Wasserorganismen.
R52: Schädlich für Wasserorganismen.
R53: Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R54: Giftig für Pflanzen.
R55: Giftig für Tiere.
R56: Giftig für Bodenorganismen.
R57: Giftig für Bienen.
R58: Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.
R59: Gefahr für die Ozonschicht.
R60: Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
R62: Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R63: Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
R64: Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
R65: Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
R68: Irreversibler Schaden möglich

Kombinationen der R-Sätze:


R14/15: Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R15/29: Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.
R20/21: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R21/22: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R20/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
R20/21/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R21/22: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R23/24: Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R24/25: Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R23/25: Giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R23/24/25: Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R24/25: Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R26/27: Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R27/28: Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R26/28: Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R26/27/28: Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R36/37: Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
R37/38: Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
R36/38: Reizt die Augen und die Haut.
R36/37/38: Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
R39/23: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R39/24: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R39/25: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R39/23/24: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R39/23/25: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R39/24/25: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/23/24/25: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/26: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen
R39/27: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R39/28: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken
R39/26/27: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R39/26/28: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R39/27/28: Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R39/26/27/28: Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R42/43: Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
R48/20: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R48/21: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
R48/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R48/20/21: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
R48/20/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R48/21/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/20/21/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/23: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R48/24: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
R48/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R48/23/24: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
R48/23/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R48/24/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R48/23/24/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R68/20: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R68/21: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R68/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R68/20/21: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R68/20/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R68/21/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R68/20/21/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

Achtung! N.n.gepr.

Achtung - noch nicht vollständig geprüfter Stoff.

Nach Paragraph 6(4) der Gefahrstoffverordnung sind Stoffe, die nach Paragraph 5 Absatz des Chemikaliengesetzes von der Anmeldung ausgenommen sind und deren Eigenschaften nicht hinreichend bekannt sind, mit dem oben angegebenen Satz zu kennzeichnen. Daneben sind die schon bekannten Eigenschaften auf die übliche Weise (Gefahrsymbol; R/S-Sätze) anzugeben.

Da die Anmeldung nach Paragraph 5 des Chemikaliengesetzes erst ab einer jährlichen Produktion von mindestens 1 Tonne erforderlich ist, können praktisch alle in der Hochschule zu Forschungszwecken erzeugten Chemikalien mit unbekanntem Gefährdungspotential mit diesem Satz gekennzeichnet werden. Es ist also nicht nötig, eigene Untersuchungen zur Gefährdungseinstufung anzustellen.


S-Sätze


S1: Unter Verschluß aufbewahren.
S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S3: Kühl aufbewahren.
S4: Von Wohnplätzen fernhalten.
S5: Unter ... aufbewahren (geeignete Schutzflüssigkeit ist anzugeben).
Merck S5.1: Unter Wasser aufbewahren.
Merck S5.2: Unter Petroleum aufbewahren.
Merck S5.3: Unter Paraffinöl aufbewahren
Riedel-de Haen S5A: Unter Paraffinöl aufbewahren.
Riedel-de Haen S5B: Unter Petroleum aufbewahren.
Riedel-de Haen S5C: Unter Schutzflüssigkeit aufbewahren.
S6: Unter ... aufbewahren (inertes Gas ist anzugeben).
Merck S6.1: Unter Stickstoff aufbewahren.
Merck S6.2: Unter Argon aufbewahren.
Merck S6.3: Unter Kohlendioxid aufbewahren.
Riedel-de Haen S6A: Unter Schutzgas aufbewahren.
Riedel-de Haen S6B: Unter Stickstoff aufbewahren.
Riedel-de Haen S6C: Unter Argon aufbewahren.
S7: Behälter dicht geschlossen halten.
S8: Behälter trocken halten.
S9: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S10 (veraltet): Inhalt feucht halten.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S11(veraltet): Zutritt von Luft verhindern.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S12: Behälter nicht gasdicht verschließen.
S13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S14: Von ... fernhalten. (Inkompatible Substanzen sind anzugeben.)
Merck S14.1: Von Reduktionsmittel, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien fernhalten.
Merck S14.2: Von oxidierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetallverbindungen fernhalten.
Merck S14.3: Von Eisen fernhalten.
Merck S14.4: Von Wasser und Laugen fernhalten.
Merck S14.5: Von Säuren fernhalten.
Merck S14.6: Von Laugen fernhalten.
Merck S14.7: Von Metallen fernhalten.
Merck S14.8: Von oxidierenden und sauren Stoffen fernhalten.
Merck S14.9: Von brennbaren organischen Substanzen fernhalten.
Merck S14.10: Von Säuren, Reduktionsmitteln und brennbaren Materialien fernhalten.
Merck S14.11: Von brennbaren Stoffen fernhalten. (Entspricht S17!)
S15: Vor Hitze schützen.
S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S17: Von brennbaren Stoffen fernhalten.
S18: Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
S20: Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
S21: Bei der Arbeit nicht rauchen.
S22: Staub nicht einatmen.
S23: Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (Geeignete Bezeichnung(en) sind anzugeben).
Merck S23.1: Gas nicht einatmen.
Merck S23.2: Dampf nicht einatmen.
Merck S23.3: Aerosol nicht einatmen.
Merck S23.4: Rauch nicht einatmen.
Merck S23.5: Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Riedel-de Haen S23A: Gas nicht einatmen.
Riedel-de Haen S23B: Rauch nicht einatmen.
Riedel-de Haen S23C: Aerosol nicht einatmen.
S24: Berührung mit der Haut vermeiden.
S25: Berührung mit den Augen vermeiden.
S26: Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S27: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
S28: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (Mittel sind anzugeben).
Merck S28.1: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.
Merck S28.2: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Merck S28.3: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife, möglichst auch mit Polyethylenglycol 400.
Merck S28.4: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 300 und Ethanol (2:1) und anschließend mit viel Wasser und Seife.
Merck S28.5: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 400.
Merck S28.6: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 400 und und anschließend Reinigung mit viel Wasser.
Merck S28.7: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und saurer Seife.
Riedel-de Haen S28A: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Kupfersulfatlösung 2 %.
Riedel-de Haen S28B: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol.
Riedel-de Haen S28C: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol / Ethanol (1:1).
Riedel-de Haen S28D: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
S29: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S30: Niemals Wasser hinzufügen.
S31 (veraltet): Von explosionsfähigen Stoffen fernhalten.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
S34 (veraltet): Schlag und Reibung vermeiden.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Merck S35.1: Abfälle und Behälter müssen durch Behandeln mit 2 %iger Natronlauge beseitigt werden.
S36: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
S37: Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
S38: Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
S39: Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S40: Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen. (Material ist Hersteller anzugeben).
Merck S40.1: Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit viel Wasser reinigen.
Riedel-de Haen S40A: Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit Jodkohle reinigen.
S41: Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
S42: Bei Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. (Geeignete Bezeichnung(en) sind anzugeben.)
S43: Zum Löschen ... (Löschmittel ist anzugeben) verwenden. (Wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: "Kein Wasser verwenden".)
Merck S43.1: Zum Löschen Wasser verwenden.
Merck S43.2: Zum Löschen Wasser oder Pulverlöschmittel verwenden.
Merck S43.3: Zum Löschen Pulverlöschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden.
Merck S43.4: Zum Löschen Kohlendioxid verwenden. Kein Wasser verwenden.
Merck S43.6: Zum Löschen Sand verwenden. Kein Wasser verwenden.
Merck S43.7: Zum Löschen Metallbrandpulver verwenden. Kein Wasser verwenden.
Merck S43.8: Zum Löschen Sand, Kohlendioxid oder Pulverlöschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden.
Riedel-de Haen S43A: Zum Löschen Sand (niemals Wasser) verwenden.
S44 (veraltet): Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)
S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S47: Nicht bei Temperaturen über .. °C aufbewahren (Temperatur ist anzugeben).
FU-Sicherheitsdatenbank S4730: Nicht bei Temperaturen über 30 °C aufbewahren.
FU-Sicherheitsdatenbank S4740: Nicht bei Temperaturen über 40 °C aufbewahren.
S48: Feucht halten mit ... (Geeignetes Mittel ist anzugeben.)
Merck S48.1: Feucht halten mit Wasser.
Riedel-de Haen S48A: Feucht halten mit Wasser.
S49: Nur im Originalbehälter aufbewahren.
S50: Nicht mischen mit ... (Inkompatible Substanz ist anzugeben.)
Merck S50.1: Nicht mischen mit Säuren.
Merck S50.2: Nicht mischen mit Laugen.
Merck S50.3: Nicht mischen mit starken Säuren, starken Basen, Buntmetallen und deren Salzen.
S51: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
S52: Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden.
S53: Exposition vermeiden! Vor Gebrauch besondere Anweisung einholen.
S54 (veraltet): Vor Ableitung in Kläranlagen Einwilligung der zuständigen Behörden einholen.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S55 (veraltet): Vor Ableitung in die Kanalisation oder in Gewässer nach dem Stand der Technik behandeln.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S56: Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
S57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
S58 (veraltet): Als gefährlichen Abfall entsorgen.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S59: Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller / Lieferanten erfragen.
S60: Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
S61: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisung einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
S62: Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
S63: Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen.
S64: Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen. (Nur wenn Verunfallter bei Bewußtsein ist.)

Kombinationen der S-Sätze:


S1/2: Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
S3/7: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.
S3/7/9 (veraltet): Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S3/9 (veraltet): Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S3/9/14: An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren Kontakt vermieden werden muß, sind anzugeben.)
S3/9/14/49: Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren Kontakt vermieden werden muß, sind anzugeben.)
S3/9/49: Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S3/14: An einem kühlen Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Stoff mit dem der Kontakt vermieden werden muß, ist anzugeben.)
S7/8: Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
S7/9: Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S7/47: Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren.
S20/21: Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen
S24/25: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S29/56: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen, diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
S36/37: Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S36/37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S36/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen.
S37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen.
S47/49: Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C aufbewahren. (Temperatur ist anzugeben.)


Für Fragen und Auskümfte, die nicht in dieser Information enthalten sind, senden Sie bitte eine e-mail an: Prof. Dr. Hartmut Laatsch oder den Praktikumsassistenten.


Designed by Rainer Langer; Last Update: 09.07.2002