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 Veröffentlichungen 1998

August 1998

An die
Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
- Geschäftsstelle -
z.Hd. Herrn
Oberlandeskirchenrat Jörg-Holger Behrens
Rote Reihe 6
30169 Hannover

Nashville/Tennessee, im August 1998

Sehr geehrter Herr Oberlandeskirchenrat,

mit Schreiben vom 14. Juli 1998 haben Sie mir mitgeteilt, daß als Ergebnis einer eingehenden Überprüfung die (positive) gutachterliche Äußerung der Kirchen der Konföderation zu meiner Berufung auf den Lehrstuhl für Neues Testament an der Theologischen Fakultät der Universität Göttingen (aus dem Jahre 1982) mit allen Konsequenzen zurückgenommen werden müsse und ich als Folge die Theologische Fakultät zu verlassen hätte. Sie begründen dies a) unter Hinweis auf meine öffentliche Lossagung vom Christentum, b) mit dem Loccumer Vetrrag zwischen dem Land Niedersachsen und den Evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen sowie c) unter Bezug auf eine Pressemitteilung, die die Stellungnahme des Professorenkollegiums der Theologischen Fakultät Göttingen zu dieser Angelegenheit enthält. Gleichzeitig geben Sie mir Gelegenheit, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung bis zum 1. September 1998 zum Ergebnis dieser Überprüfung Stellung zu nehmen. Diesem Angebot komme ich hiermit nach. Ich gehe so vor, daß ich zu den genannten drei Punkten der Reihe nach Stellung nehme und im Anschluß daran die Vor- und Nachgeschichte Ihrer Überprüfung kommentiere.

Zu a): Ja, ich bezeichne mich nicht mehr als Christ, weil ich, wie Sie richtig sagen, die wesentlichen Grundzüge von Lehre und Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche in verschiedenen Büchern preisgegeben habe: die Gottessohnschaft Jesu, die Auferstehung Jesu, die Wiederkunft Jesu zum Gericht, die Auffassung der Bibel als Wort Gottes. Gleichzeitig möchte ich betonen, daß all die genannten Lehren von der Mehrheit der Pastoren der evangelischen Kirche nicht mehr vertreten werden, obwohl sie bei der Ordination darauf verpflichtet worden sind. Ich nenne das Anstiftung zur Heuchelei seitens der Amtskirche. Denn was sollen die künftigen Pastoren nach einem Studium von vielen Jahren anderes tun, als in diese Scheinheiligkeit einzuwilligen?

Zu b): Im Loccumer Vertrag ist festgelegt: "Vor der Anstellung eines ordentlichen oder außerordentlichen Professors an der Theologischen Fakultät wird der zuständigen kirchlichen Verwaltungsbehörde Gelegenheit zu gutachterlicher Äußerung gegeben" (Art. 3 Abs. 2). Ihr aus dem Loccumer Vertrag herausgelesenes nachträgliches Beanstandungsrecht mittels Rücknahme der gutachterlichen Äußerung ist gekünstelt. Und selbst wenn es gerechtfertigt wäre, folgt daraus noch keine automatische Entfernung aus der Professur an der Theologischen Fakultät durch den Staat, da die evangelische Kirche selbst vor der Berufung, anders als die römisch-katholische Kirche, kein Vetorecht besitzt und ihrem Votum daher in keinem Fall ausschlaggebende Bedeutung zukommt. Ich erinnere daran, daß der bedeutende Theologe Adolf Harnack im Jahre 1888 gegen das Votum der Amtskirche nach Berlin berufen wurde. Schließlich wird im Loccumer Vertrag die Existenz der Theologischen Fakultät Göttingen so begründet, daß sie zur wissenschaftlichen Vorbildung der Geistlichen bestehe (Art. 3 Abs. 1). Ist "wissenschaftliche Vorbildung" etwa mit "Ausbildung" gleichzusetzen? Ich habe es nie als meine Aufgabe angesehen, künftige Geistliche auszubilden, erhebe aber als Professor den Anspruch, sie mit den Ergebnissen der Wissenschaft vertraut zu machen. Auch der Meinung der Kirche nach beginnt die eigentliche Ausbildungsphase erst nach dem Ersten Examen.Warum soll mein Beitrag nicht weiter der wissenschaftlichen Vorbildung der künftigen Geistlichen dienen, wenn ich die Studierenden in die Methoden der historischen Kritik einführe?

Zu c): Die Pressemitteilung zur Stellungnahme des Professorenkollegiums der Theologischen Fakultät Göttingen ist irreführend, da sie - entgegen dem Wortlaut - kein einmütiges Votum meiner Kollegen ist, sondern nur die Mehrheitsmeinung wiedergibt. Die von der Mehrheit ausgesprochene Meinung, Wissenschaft und christlicher Glaube seien ihrem Wesen nach vereinbar, ist solange unklar, solange nicht die Bestandteile des christlichen Glaubens benannt werden (s. oben zu Punkt a). Ich möchte hier mit dem Apostel Paulus sagen: "Ist aber Christus nicht auferweckt worden, so ist unsere Predigt vergeblich, so ist auch euer Glaube vergeblich" (1Kor 15,14). Da Jesus, wissenschaftlich geurteilt, nicht auferstanden ist, hilft es nicht, die Vereinbarkeit von Wissenschaft und christlichem Glauben zu beteuern. Durch das Faktum der Nicht-Auferstehung Jesu, konkret: das Verwesen seiner Leiche, fällt der auf dem Boden von Bibel und Bekenntnis errichtete christliche Glaube wie ein Kartenhaus zusammen.

Lassen Sie mich noch kurz die Vor- und Nachgeschichte Ihrer Überprüfung meiner Rechtgläubigkeit kommentieren: Bereits im Mai dieses Jahres erreichte mich über die Presse die Nachricht, daß Sie bei der Landesregierung unter Verweis auf den Loccumer Vertrag meine Abberufung aus der Theologischen Fakultät verlangt haben. In welchem Verhältnis steht diese Aktion zur gegenwärtigen Anhörung? Und schließlich erfuhr ich wiederum aus der Presse, daß am 10. Juli eine Einigung zwischen Konföderation und Landesregierung zu meinem Verbleiben in der Theologischen Fakultät erreicht worden sein soll - ein Übereinkommen, das Ende Juli der erstaunten Öffentlichkeit mitgeteilt wurde. Auch hier sei die Frage erlaubt: In welchem Verhältnis steht dies zu Ihrem Brief vom 14. Juli, in dem Sie darauf insistieren, daß ich die Theologische Fakultät verlassen müsse, und auf den ich hiermit reagiere? All dies ist widersprüchlich und genauso peinlich wie Ihr Ansinnen selbst, zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einen evangelischen Theologieprofessor nachträglich aus seinem Amt zu drängen.

Ferner möchte ich Sie auf mein neues Buch "Im Würgegriff der Kirche. Für die Freiheit der theologischen Wissenschaft" (zu Klampen Verlag Lüneburg, erscheint Anfang September) verweisen, in dem ich die gegenwärtigen Auseinandersetzungen dokumentiert und den Weg aus der engen konfessionell gebundenen Theologie aufgezeigt habe.

Ich darf abschließend die Hoffnung ausdrücken, daß dieses Buch und die vorliegende Stellungnahme Sie überzeugen und meine weitere Tätigkeit an der Theologischen Fakultät werden ebnen helfen. Ich will an der Theologischen Fakultät nur weiter tun dürfen, was ich bei meiner Habilitation versprochen habe: der Wissenschaft dienen und die akademische Jugend im Geist der Wahrheit erziehen.

Hochachtungsvoll

gez. Prof. Dr. Gerd Lüdemann

(August 1998)


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Letzte Aktualisierung am 22. April 2020
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