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Göttinger Tageblatt: Lüdemann kämpft weiter

Verfassungsbeschwerde

Göttingen (hein). Der umstrittene Göttinger Theologie-Professor Gerd Lüdemann hat gegen seine Versetzung auf einen anderen Lehrstuhl und gegen entsprechende Gerichtsurteile Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Universität Göttingen hatte ihm 1998 seinen alten Lehrstuhl für "Neues Testament" entzogen,, nachdem sich Lüdemann öffentlich von Dogmen des christlichen Glaubens losgesagt hatte. Stattdessen wies ihm die Universität in Absprache mit der evangelischen Kirche einen Lehrstuhl für das neu eingerichtete Fach "Geschichte und Literatur des frühen Christentums" zu. Das Fach ist für die Ausbildung von Theologen nicht verbindlich.

"Grundrechte verletzt"
Zuletzt hatte in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Lüdemann die Zwangsversetzung hinnehmen müsse. In seiner Verfassungsbeschwerde betont Lüdemann, er sehe durch die Zwangsversetzung die Grundrechte der Wissenschaftsfreiheit, der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des weltanschaulichen und religiösen Bekenntnisses verletzt. Lüdemann erklärte, seine Verfassungsbeschwerde richte sich sowohl gegen die Versetzung als auch gegen die dazu ergangenen Gerichtsurteile.

Göttinger Tageblatt vom 09.02.2006, S. 11.


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Letzte Aktualisierung am 22. April 2020
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