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 Frühchristliche Studien

Sofortige Vollziehung

Auszug aus dem Schreiben ("Sofortige Vollziehung") der Universität Göttingen an meinen Rechtsanwalt vom 7. Juni 1999, in dem begründet wird, warum ein besonderes öffentliches Interesse daran besteht, mich aus den Studiengängen zur Ausbildung des theologischen Nachwuchses (einschließlich Lehramt an Gymnasium) mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen zu entfernen:

"Sowohl nach Abschnitt I Artikel 1 Nr. 1 der Verfassung der Vereinigten Evangelisch-lutherischen Kirchen Deutschlands vom 08.07.1948 ... als auch nach der Präambel der Grundordnung der Evangelischen Kirchen Deutschlands vom 13.07.1948 ... ist 'Grundlage der Evangelischen Kirche in Deutschland das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments gegeben ist.' Hierzu gehören u.a. die Gottessohnschaft Jesu, die Auferstehung Jesu, die Wiederkunft Jesu zum Gericht und die Auffassung der Bibel als Wort Gottes. Von alledem hat sich Ihr Mandant in aller Öffentlichkeit entschieden losgesagt. Es muss davon ausgegangen werden, dass ihr Mandant auch entsprechend seiner dem Bekenntnis der Kirche entgegenstehenden Erkenntnisse lehren und prüfen und damit die Studierenden der Theologie gesetzeswidrig ausbilden würde. Zudem können die Studierenden der Theologie kein Interesse an einer den kirchlichen Dogmen entgegenstehenden Lehre haben. Und was soll ein Student auf die Frage des Prüfers Lüdemann antworten, ob Jesus auferstanden ist? Es liegt nicht im öffentlichen Interesse, dass die künftigen Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Religionslehrerinnen und Religionslehrer von einem Professor unterrichtet werden, der gar nicht mehr an das glaubt, was als Bekenntnis der Kirchen an die Christen weitergegeben werden soll. Damit ist ihr Mandant als Theologieprofessor untragbar."

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Last updated on April 22, 2020
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