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Das Bekenntnis des Glaubens zwischen Zwang und Willkür

Vortrag in der Evangelischen Studentengemeinde Göttingen am 29.5.1992

1. Erfahrungen zum Thema | 2. Das Bekennen als ein wesentliches Moment des Glaubens | 3. Das urkundliche Bekenntnis der Kirche | 4. Vom Umgang mit dem kirchlichen Bekenntnis | Fußnoten

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1. Erfahrungen zum Thema

Darf ich zu dem mir gestellten Thema zunächst einen persönlichen Zugang nehmen? Bevor ich vor sechs Jahren nach Göttingen kam, war ich über 16 Jahre im Pfarrdienst einer reformierten Kirche in der Schweiz. Wo kam in meiner gemeindlichen Aufgabe überhaupt so etwas wie ein "kirchliches Bekenntnis" vor? Es mußte jedenfalls nicht vorkommen. In meiner Ordination wurde ich auf keine Bekenntnisschrift verpflichtet (sondern nur auf die Kirchenordnung, in der aber auch keine Bekenntnisschrift erwähnt ist). In den vorgeschlagenen Gottesdienstliturgien war in der Regel kein Credo vorgesehen; die Gemeindeglieder hätten es auch nicht mitzusprechen gewußt. Wenigstens ein Großteil der Tauf- und Abendmahlsliturgien war sozusagen bekenntnisfrei. In der Unterweisung war die Benutzung eines Katechismus, etwa des Heidelbergers, unbekannt und ungebräuchlich. Die dortigen Kirchen sind in gewisser Weise eben 'konfessionslose' Kirchen.
Es brauchte einige Zeit, bis ich die historischen Ursachen dafür zu verstehen lernte. Um die Wende zum 19. Jahrhundert hatten diese Kirchen ihre offizielle Bindung an sämtliche kirchliche Bekenntnisse aufgegeben. 1 Stimmte dem zunächst vor allem eine verbreitete liberale Richtung in den Kirchen zu, so hat dann mit einiger Verzögerung dem auch die sogenannte "positive", orthodox-bibelgläubige Richtung beigepflichtet, indem sie in einem förmlichen Beschlußakt die Bindung an das apostolische Glaubensbekenntnis fallen ließ. 2 Die Gründe für den erstaunlichen Vorgang sind komplex. In der Nachreformationszeit hatte sich dort ein straffes Staatskirchentum ausgebildet, in dem das bürgerliche Regiment sich für den äußeren Bestand und die Einheit der Kirche verantwortlich machte. Kirchendiener und auch Staatsdiener hatten in einem Atem den Eid auf den Staat und auf das kirchliche Bekenntnis zu leisten. 3 Dadurch bekam die Zustimmung zum Bekenntnis unvermeidlich den Klang eines Gehorsamsaktes gegenüber der staatlichen Gewalt. Wie sehr das der Fall war, zeigt ein pikanter Vorfall: Als 1675 ein neues Bekenntnis eingeführt wurde und als dagegen die Professoren der Universität Lausanne, die das sämtlich unterschreiben sollten, meuterten, erschienen dort Abgesandte der Regierung. Die konnten die Gelehrten tatsächlich beruhigen und zur Unterschrift bewegen durch ihre Versicherung: Die Lausanner dürften über den den Inhalt des Textes ja denken, was sie wollten; mit ihrer Unterschrift würden sie lediglich ihre Untertanentreue gegenüber der Obrigkeit bekunden. 4 Kurz, ich begann durch den Blick in die Geschichte zu verstehen, daß die kirchliche Befreiung vom Bekenntniszwang durchaus auch die Züge einer schönen, christlichen Befreiung von staatlicher Bevormundung hatte.
Aber das ist noch nicht alles. Tatsächlich war die Abschaffung der Bekenntnisse selbst nicht ein Akt kirchlicher Selbstbefreiung, sondern erneut ein Akt staatlicher Bevormundung der Kirche. Wenigstens in "meinem" Kanton war es so: Ein neues, nun liberales, aber dabei nicht minder straffes Regiment wandte sich Anfang des 19. Jahrhunderts auch nur gegen den innerkirchlichen Gebrauch etwa des Heidelberger Katechismus. 5 Das Argument dafür: Bekenntnisse als solche vergewaltigten die Gewissen und führten darum zu Hader und Streit. Interessant ist aber nun, daß die Kirche diese Zumutung mit wenig Widerspruch, teils auch zustimmend hinnahm. Offenbar überzeugte sie jenes Argument und konnte das, weil in ihr die Überzeugung vorherrschte: Der Glaube sei eine Privatsache, und man dürfe ihm darum weder staatliche noch kirchliche Vorschriften machen. Als solche Vorschrift wurden die Bekenntnisse nun weithin empfunden.
Darin steckte ein Wandel und eine Entfremdung gegenüber dem Vorgang, in dem es in der alten Kirche und in der Reformationszeit zur Formulierung von kirchlichen Bekenntnissen kam. Klassisch brachte das damals der Zürcher Alexander Schweizer auf die Formel: "Unsere Väter haben ihren Glauben bekannt, und wir bemühen uns, ihr Bekenntnis zu glauben." 5 Der Mühe war ein Ende, als die Bekenntnisbindung dahinfiel. Offengestanden habe ich als Pfarrer die dadurch gegebene Freiheit durchaus auch geschätzt. Ich konnte nun hinsichtlich der Lehre und der gottesdienstlichen Liturgie tun und lassen, was ich wollte. Aber eben, alle machten hier, was sie nur wollten. Und die Frage, ob es auch recht, ob es kirchlich, geschweige, ob es reformiert sei, was man da mache, war verhältnismäßig klein geschrieben. Eine Grenze dieser Liberalität kam allenfalls einmal in Sicht, als ich in einem Gottesdienst die Gemeinde anhand eines verteilten Zettels das Apostolikum sprechen lassen wollte. Da gab es energische Proteste, ich wolle wohl die Leute noch 'katholisch' machen...
Als ich nun nach Deutschland wechselte, wechselte für mich auch in dieser Sache die Szenerie. Ich traf, wo ich ja kirchlich zuhause bin, auf reformierte Gemeinden, in deren Gottesdiensten der Heidelberger Katechismus regelmäßig, Stück um Stück verlesen wird, und auf Examenskandidaten, die ganze Partien davon aufsagen konnten. Und ich traf auf lutherische Gottesdienste, in denen das Apostolikum jedesmal gesprochen wird, und zwar von der ganzen Gemeinde, die geradezu dazu - abgesehen vom Schlußsegen nur dazu - aufsteht. Übrigens ist die Sitte so alt nicht. Sie hat sich hier erst in den dreißiger Jahren im Zusammenhang der Ausbildung der Bekennenden Kirche eingebürgert. 7 Um uns nichts vorzumachen: im Effekt ist es dann auch hier nicht viel anders als an meinem früheren Ort, daß man in den Kirchen alles nur Erdenkliche hören kann. Gleichwohl, so scheint es, lebt in dieser Sitte des aufrecht, gemeinsam gesprochenen Glaubensbekenntnisses ein Wissen fort, das sich wohl im Frühjahr 1934 zu formen begann, als angesichts der äußeren und inneren Bedrängnis in den Gemeinden Kirchenführer die Losung von der nun auferlegten "Pflicht des Bekennens"8 erteilten. Es ist offenbar das Wissen, daß sich der Glaube der Kirche wohl mit Freiheit, aber, weil er der Glaube nicht bloß von Einzelnen, sondern der Glaube der Kirche ist, nicht mit Beliebigkeiten verträgt. Es ist das Wissen, daß dieser Glaube auch seine Freiheit verliert, wenn er nicht in einer bestimmten, die Kirche und ihre Glieder in Pflicht nehmenden Bindung steht: in der Bindung an den Gott, an den in der Kirche unbedingt zu glauben ist, wenn sie nicht aufhören will, eine ihres Namens werte Kirche zu sein. Es macht den Anschein, daß in dem damals aufkeimenden Gespür dafür ein neuer Sinn auch für das kirchliche Bekenntnis geboren wurde, das dann in der Tat in der Mitte eines jeden Gottesdienstes aufrechten Hauptes von der ganzen Gemeinde zu sprechen ist.

Nun ist allerdings diese gute deutsche Sitte gleichwohl auch nicht unzweideutig. Möglicherweise mischt sich in sie eine ältere Tradition eher unseligen Gedenkens. Vielleicht war das schon bei nicht wenigen Vertretern der damaligen Bekennenden Kirche der Fall. Schon sprachlich kam das zum Ausdruck, daß da noch ein anderer Bekenntnisbegriff im Spiel war. 9 Der Begriff meinte hier nicht, daß die Kirche gegenüber den Mächten der Zeit das Evangelium Gottes bekennt, sondern er besagte: Was man auch im übrigen sage und tue, es solle dabei der sogenannte "Bekenntnisstand" der Kirche "gewahrt", es sollten die alten statutarisch-rechtlichen Bekenntnisgrundlagen "unangetastet" festgehalten bleiben. Auffallenderweise findet sich diese Formulierung nicht nur bei den damaligen Bekennern, sondern wörtlich ebenso auch bei ihren Gegnern, den Deutschen Christen. 10
Es sieht so aus, als wiesen diese Formulierungen in einen Kirchenstreit des 19. Jahrhunderts zurück. 11 Etwa zur selben Zeit, in der die Bekenntnisverpflichtung in den Schweizer Kirchen dahinfiel, verordnete König Friedrich Wilhelm III. in seinen Landen den Kirchen eine Liturgie, inklusive obligatorischem Apostolikum, auf das die Geistlichen auch noch zu vereidigen waren. Begründung: Es gelte zu verhindern, daß "jeder unverständige Priester seine ungewaschenen Einfälle zu Markte bringt, modeln und ändern will, was die unsterblichen Reformatoren... angeordnet haben." Was dem Heer die Parade, das sei dem Gottesdienst die Liturgie und speziell das Glaubensbekenntnis. Der Vergleich war nicht zufällig, da die verordnete Liturgie keine andere war als die in der Königlich Preußischen Armee gebräuchliche. Es entwickelte sich daraus der sogenannte Agendenstreit und später der sogenannte Apostolikumsstreit, Vorgänge, in denen Schleiermacher fast und eine Handvoll Pfarrer tatsächlich abgesetzt wurden. Das Ergebnis war jedenfalls, daß es, auch wenn es zu einigen Modifikationen kam, bei dem Eingeführten blieb.
Man könnte nach diesen einführenden Assoziationen zum Thema fragen: Sollen wir nun eigentlich jene Schweizer bedauern wegen ihrer Abschaffung einer kirchlichen Bekenntnisbindung, weil sie damit dem christlichen Glauben Wertvolles, das Wissen um seine Verbindlichkeit, genommen haben? Oder sollen wir die deutschen Kirchen dafür bedauern, daß sie solche Abschaffung nicht geschafft haben, weil sie damit, auch bei allem gewiß auch hier vorhandenen Pluralismus, am kirchlichen Glauben gewissermaßen eine Kette mit Bleikugel hängen haben? Aber die Fragen wären so doch oberflächlich gestellt. Denn es ist nun einmal so, daß sich in den ersteren Kirchen gezeigt hat, daß auch sie auf die Dauer nicht leben konnten und können ohne Rückgriff auf das kirchliche Bekenntnis und daß sie faktisch mehr davon leben, als es dem Papier nach sein sollte. Und es ist auf der anderen Seite, auf der der deutschen evangelischen Kirchen so, daß ihre Geschichte Grund gibt zu der Annahme, daß auch aus einer so mißlich eingeführten Sache unversehens ein Segen werden kann: ein Segen, in dem sich der Bekenntniszwang in ein lebendiges Bekennen und die Mühe, ein Bekenntnis zu glauben, in ein freies Bekenntnis des Glaubens wandelt. Die Frage lautet vielmehr: Kann der Glaube der Kirche ohne Bekenntnis des Glaubens leben? Und wenn nein, wie gezeigt werden soll: wie ist das Bekenntnis dem Glauben zugeordnet?

2. Das Bekennen als ein wesentliches Moment des Glaubens

Es sei hier von dem Jesuswort Mt. 10,32f. ausgegangen: "Wer mich bekennt vor den Menschen, den will ich auch bekennen vor meinem himmlischen Vater. Wer mich aber verleugnet vor den Menschen, den will ich auch verleugnen vor meinem himmlischen Vater." Einige Überlegungen seien daran angeschlossen.

Erstens: Demnach ist klar, was im Grunde von Christen zu bekennen ist. Was ihr Bekenntnis zu einem christlichen macht und was es unterscheidet von dem, was Menschen sonst zu "Konfessionen" drängen mag, ist dies, daß in ihm Jesus Christus bekannt wird. Nach dem Petrusbekenntnis von Matth. 16, 16 ist Bekenntnis in seinem Grundcharakter unsere Antwort auf die uns gestellte Frage: "Wer sagt denn ihr, daß ich sei?" - die Wiederholung der Petrusantwort: "Du bist Christus, des lebendigen Gottes Sohn." 12 Auch wenn diese Antwort in mannigfacher Weise erläutert und zugespitzt werden kann, wie es in der Kirchengeschichte ja unternommen worden ist, es gilt auch dannt: Die Kirche muß, um zu bekennen, sich "ihr Thema nicht erst suchen. Sie hat es schon, indem sie heute Jesus Christus bekennt ... Alle Unsicherheit im Bekennen kann darum nicht so überwunden werden, daß wir in der Weltgeschichte herumsuchen, 'wo wir uns einbringen können'. Sie kann nur so überwunden werden, daß wir noch einmal und wieder und wieder anfangen, auf Gottes Bekenntnis zu uns zu hören." 13 Das Bekennen bezieht sich dabei auf den, dessen Bedeutung sich in dem Satz zusammenfassen läßt, daß er sich seinerseits zu uns bekennt. Das "zu dem werde ich mich bekennen vor meinem himmlischen Vater" ist etwas, was dem Bekennen zu ihm nicht nur folgt, sondern sachlich auch schon vorangeht. Es käme zu gar keinem Bekennen unsererseits zu ihm, wenn es nicht durch sein Sich-Bekennen zu uns provoziert wäre. Und Bekennen heißt hier, daß er sich geradezu verbindlich mit uns verbunden hat: mit uns, die wir vielleicht so wie Petrus dran sind, der ja nicht bloß ein Bekenner Christi war, sondern ihn im entscheidenden Moment verleugnet hat. Zu ihm und zu solchen, die wie dieser Petrus sind, hat er sich bekannt und hat sich nicht geschämt, "sie Brüder, Geschwister zu heißen" (Hebr. 2, 11). Darauf hat er sich am Karfreitag gleichsam festnageln lassen.

Zweitens: So versteht sich, daß unser Bekennen zu ihm den Charakter einer Antwort hat - eben auf das Bekenntnis Christi zu uns. Das Wort, in dem er sich zu uns bekennt, erübrigt also nicht unsere Antwort; es fordert sie heraus und ermöglicht sie. Und das heißt geradezu: "Gott bekennt sich dazu, mit denen, die sein Bekenntnis erreicht hat, eine gemeinsame Geschichte zu machen." 14 Ist diese Geschichte wohl "die Geschichte der verborgenen Lebensgemeinschaft mit Jesus und der Christen untereinander"15 , so tritt sie im Bekenntnis - im kirchlichen Bekenntnis zu dieser Lebensgemeinschaft - ans Licht der Öffentlichkeit. Man darf somit weiter sagen: Entscheidend gerade im Bekennen kommt es heraus, daß unser Part auf dem Weg Gottes mit uns eben der des Antwortens ist. Deshalb im Bekennen, weil hier der Glaubende aus der Verborgenheit seines Glaubens hervortritt. Er tritt hier hervor als ein nun buchstäblich mündiges Subjekt, dem ein Mit-Sprache-Recht eingeräumt ist und das von diesem Recht auch Gebrauch zu machen versucht. "Ich glaube, darum rede ich" (Ps. 116, 10). Im Bekennen werden Christenmenschen "ausdrücklich" zu "erklärten Parteigängern" Jesu Christi. 16 Im Bekennen stellen sie unter Beweis, daß das Wort Gottes sie mündig spricht. Freilich, indem Christus sich zu uns bekennt, bevor wir uns zu ihm bekennen, ist für die, die das erkennen, keine beliebige Wahl gelassen. zu wem oder zu was sie sich gern bekennen möchte. Wer an ihn glaubt, verbindet sich in seinem Bekenntnis des Glaubens verbindlich diesem Christus. Das schränkt nicht die Mündigkeit des Bekennens wieder sein. Wir würden sie vielmehr aufheben, wenn wir sie abgesehen von der Verbindlichkeit haben wollten, in der wir an das unser Antworten erst ermöglichende Wort gebunden sind. Daß Christen kaum je andere Typen sind als der schwankende "Fels" Petrus, ändert nichts daran, daß sie sich in ihrem Bekenntnis zu Christus so auf ihn festlegen, daß sie bereit sind, sich dabei behaften zu lassen.

Drittens: Ist unser Bekennen Antwort, so ist klar, wem da Antwort gegeben wird. "Alles, was wir vor der Welt bekennen, ist als solches zuerst Antwort an Gott und dementsprechend vor Gott zu verantworten." 17 Der Aspekt der Zuwendung vor allem zu Gott ist hier unerläßlich. Denn jene Mitsprache, die das Bekennen sein darf, wird eingeübt in der Zwiesprache mit Gott. "Fleisch und Blut hat dir das nicht offenbart, sondern mein Vater im Himmel", sagt Jesus auf das Petrusbekenntnis hin (Mt. 16, 17). Und in der Barmer Theologischen Erklärung von 1934 wird gesagt, "daß uns in einer Zeit gemeinsamer Not und Anfechtung ein gemeinsames Wort in den Mund gelegt ist." 18 Zum Bekennen gehört auch die Einsicht, daß man das Entscheidende, das man zu sagen, sich nicht selbst nehmen kann, sondern daß es einem gegeben werden muß - und gegeben wird. Das kommt im Bekennen zum Ausdruck, indem es vor Gott ausgesprochen wird. Insofern es Antwort an Gott ist, hat man in ihm zurecht immer wieder die zwei Momente unterschieden: Schuldbekenntnis und Lobpreis. Wer kann denn so sicher sein, daß er - auch und gerade in dem gutgemeinten Tun, zu dem er sich anschickt - Christus nicht verleugnet, sondern bekennt? Könnte er nicht selbst in dem Moment noch, wo er Christus zu bekennen meint, in Wahrheit nur Ideologie propagieren? Gerade wo man im Bekennen zum Verleugnen Christi nun doch Nein sagt, also Schuld bekennt, kann es in erster Linie nur ein Schlagen an die eigene Brust sein. "Im Bekenntnis richtet... nicht Einer den Anderen, sondern im Bekenntnis richtet die Kirche sich selbst."19 Ja, "Gott wird nicht besser gelobt als durch das Bekenntnis unserer Sünde." 20 Aber gelobt! - weil der ihre Schuld bekennenden Kirche nichts anderes übrig bleibt, als sich zugleich zu jener Wohltat zu bekennen, daß Gott in Jesus Christus sich seinerseits dennoch zu uns bekennt. Indem sie sich dazu bekennt, ist ihr Bekennen Lobpreis, hat mehr die Art eines Gesangs als eines Gefechts. Als Lobpreis hat es den Charakter sozusagen eines "zweckfreien Tuns"21 , geübt nicht, um wieder einmal Zivilcourage zu zeigen oder um sich sein Herz zu erleichtern, geübt entscheidend zu Lobe Gottes.

Viertens: Zur Gestalt des Bekennens ist zu sagen, daß es ein bestimmtes Handeln der Kirche und ihrer Glieder ist. Aber man sage nicht: ein Handeln im Unterschied zu bloßen Lippenbekenntnissen. Das christliche Bekennen besteht sogar zuerst in Lippenbekenntnissen. Mit Röm. 10, 10: "Wer mit dem Munde bekennt, der wird gerettet." Natürlich geht es dabei nicht um ein "theoretisches" Wortemachen, geschweige um ein künstliches Wortedrechseln. Wie Gott in seinem Wort sich selbst ins Offene wagt, so wagt der Menschen in seiner Antwort darauf, im Wort seines Bekennens mit nicht weniger als sich selbst ins Offene. So kann sein Bekennen allerdings mancherlei Gestalt annehmen, kann auch in einem sprechenden Tun und in einem sprechenden Schweigen, in einem sonntäglichen und alltäglichen Gottesdienst, auch in einem Kämpfen, auch in Leiden bestehen. Es kann auch in unscheinbaren Verrichtungen bestehen, so daß man nicht "jeden Tag Luther in Worms sein" zu müssen glaubt. 22 Überhaupt wird man sich beim Bekennen davor hüten müssen, als Solist auftreten zu wollen: "Ich gegen den Rest der Welt!" Ein Glaube, der sich so äußert, wäre vermutlich ein Privatglaube, der nur seinen Privatkrieg führt, aber nicht als Christ in der Kirche Christi bekennt. Der Glaube bezieht sich ja auf das Wort, das der Gemeinde Christi gegeben ist. Christliches Bekennen verlangt darum danach, ein gemeinsames und kein einsames Bekennen zu sein.

Fünftens: "Wer mich bekennt vor den Menschen..." Gemeint ist: jetzt nicht bloß vor gleichgestimmten Seelen, vor denen man sich vielleicht gern auch kräftiger Worte bedient, sondern jetzt vor vielleicht sogar sehr anderen "Seelen". Wie gesagt, der Mensch wagt im Bekennen sich selbst ins Offene, und das heißt auch: an die Öffentlichkeit. Wie nach 1. Tim. 6, 12f. Christus "ein gutes Bekenntnis bezeugt hat unter Pontius Pilatus", so hat auch der dort angesprochene Timotheus "das gute Bekenntnis" zu bekennen "vor vielen Zeugen". Das "vor-den-Menschen"-Bekennen hat dabei zwei Bedeutungsmomente, entsprechend den zwei Bedeutungen, die das Bekenntnis als Antwort an Gott hat: als Lobpreis und Schuldbekenntnis. Auf der einen Seite heißt das "vor den Menschen" sicher: für sie und nicht gegen sie. Denn man macht ja keinen übermütigen Übergriff, wenn man "bekennt vor den Menschen". Hat Christus sich zu uns bekannt vor unserem Bekenntnis zu ihm, so hat er sich im Voraus auch zu ihnen bekannt. Wenn Gott ihnen also wohlwill, so können wir "den Leuten" nicht übelwollen; wir können ihnen auch nur wohlwollen, wenn wir Christus vor ihnen bekennen. Auf der anderen Seite: Bekennen wir uns vor ihnen zu Christus, so eben nicht zu Baal, nicht zu Mammon, nicht zum "Goldenen Kalb", nicht zu Mars. Wer Christus bekennt vor den Leuten, muß darum gewärtig sein, daß er von ihrer Seite nicht lauter Zustimmung, sondern auch Widerspruch erfahren kann. Sicher, solcher Widerspruch kann sich auch sehr berechtigt auf allerhand wirklich Unerträgliches auf Seiten der Bekenner beziehen, die sich hier gar nicht selbstkritisch genug prüfen können. Aber der Widerspruch kann sich auch auf das Ärgernis beziehen, das das "Wort vom Kreuz" unserem altem Adam, unserer alten Eva bedeutet. In der Furcht vor diesem Widerspruch haben schon manche Christen dann doch Christus verleugnet, und sei es so, daß sie den Christusglauben abgeschwächt haben durch einen faulen Kompromiß. Aber mit 1. Joh. 4,18: "Die Liebe treibt die Furcht aus." Das heißt: Indem wir uns gerade dann nicht in ein Freund-Feind- Schema drängen lassen, können wir jene Furcht auch verlernen und können sagen wie Paulus: "Ich schäme mich des Evangeliums von Christus nicht" (Röm. 1,16). Oder wie es an der Spitze des Augsburger Bekenntnisses heißt: "Ich rede von deinen Zeugnissen vor Königen und bin nicht zuschanden geworden." 23

3. Das urkundliche Bekenntnis der Kirche

Ich habe unterdes die im Eingangsabschnitt berührten Fragen liegen gelassen und scheinbar einen Umweg gemacht. Diese Fragen sind jetzt wieder näher anzuvisieren; und es könnte sich dabei zeigen, daß der Umweg nicht unnütz war. Denn es erschließt sich der Zugang zum Verständnis kirchlicher Bekenntnisdokumente wohl erst, wenn wir verstehen, daß es dem christlichen Glauben wesentlich ist, sich - in dem nun etwa umschriebenen Sinn - bekennend zu äußern. Es drängte sich dabei auf, den Begriff, anwendbar auf die Gemeinde Christi im ganzen und ihre Glieder im einzelnen, weithin in der Verbform "Bekennen" zu gebrauchen. Davon ist begrifflich das Wort in der substantivischen Form "Bekenntnis" zu unterscheiden. Um es genauer zu sagen mit Begriffen, die E. Wolf hier vorgeschlagen hat24 : Wir haben zu unterscheiden zwischen dem aktualen Bekennen und dem urkundlichen Bekenntnis.

Ein Unterschied zwischen beiden liegt auf der Hand: Solches aktuale Bekennen hat offenbar immer zu geschehen, wo Christen sind und glauben, selbst dann, wenn, wie im beschriebenen Fall, die offizielle Bindung an ein urkundliches Bekenntnis aufgehoben ist. Man darf sogar sagen: Wo jenes aktuale Bekennen fehlt, wo man nur Sorge trägt, daß ein urkundliches Bekenntnis "unangetastet" bleibt, da verliert dieses seinen Sinn und wird die Berufung darauf zu einem ebenso bedrängenden wie unnützen Vorgang. Hingegen kommt es zu solchem urkundlichen Bekenntnis nur ganz gelegentlich, in mehr oder weniger großen Zeitabständen. Und das hängt mit einem weiteren Unterschied zwischen beiden Größen zusammen. Der ist dadurch gegeben, daß im urkundlichen Bekenntnis das hier sprechende Subjekt in einer Weise, wie das beim aktualen Bekennen nicht sein kann, die Kirche ist oder zumindest die Kirche in einem gewissen überschaubaren Bereich. Unter einem kirchlichen Bekenntnis ist - im Anschluß an E. Wolf - ein urkundlicher und also auch geschriebene Text zu verstehen, in dem die Kirche oder faktisch zunächst eine repräsentative Gruppe in ihr, aber sie im Namen nicht ihrer Gruppe, sondern im Namen der Kirche das biblische Christuszeugnis zusammengefaßt hat - und das in einer besonderen Zuspitzung, die mit der Herausforderung zusammenhängt, angesichts derer es entsteht, und das zugleich in der Verbindlichkeit des Anspruchs, daß der, wer den durch das Bekenntnis umrissenen Raum verläßt, in Gefahr steht, die Kirche Christi zu verlassen. Der Sinn eines solchen urkundlichen Bekenntnisses ist nicht, den Christen jenes aktuale Bekennen abzunehmen. Der Sinn ist, den Raum zu zeigen, in dem es stattfinden sollen. Oder besser: Der Sinn ist, die Richtung zu weisen, in der es zu erfolgen hat. 25 Das urkundliche Bekenntnis ist also eine kirchliche Entscheidung, was als dieser Raum oder was als diese Richtung in der Kirche anzusehen ist.
Wenn es denn nur gelegentlich zu einem solchen kirchlichen Bekenntnis kommt, was ist der Anlaß, durch den es dazu kommt? Es gibt die vor allem im Luthertum vertretene These, daß solche Bekenntnisse immer nur aus der Notwendigkeit der Abgrenzung gegen einen die Kirche im ganzen bedrohenden Irrtum entstehen. 26 Selbst wenn das richtig wäre, so ist jedenfalls beachtlich, daß sich doch kein Bekenntnis in einer bloßen antihäretischen Reaktion erschöpfen kann und erschöpft hat; in der Hauptsache ist es auf die Formulierung einer positiven Erkenntnis konzentriert. Ja, die positive Erkenntnis dominiert hier in aller Regel derart, daß in ihrem Zusammenhang die negative Abgrenzung eher nur als Anlaß denn als Grund für die Bekenntnisaussage erscheint.
Doch ist darüber hinaus zu beachten, daß die altkirchliche Bekenntnis-Bildung offenbar aus den Bekenntnissen der urchristlichen Gemeinde hervorgegangen ist, die im Neuen Testament mannigfach zitiert werden und die dort in einer lebendigen Vielfalt gebildet worden. Dreierlei läßt sich immerhin über sie sagen: 1. Diese auch schon bald schriftlich fixierten und tradierten Bekenntnisse hatten ihren Sitz im Leben in den gottesdienstlichen Doxologien: sie sind liturgische Antwort der Gemeinde auf das verkündigte evangelische Wort. 2. "Unbestreitbar" war durchweg "Jesus Christus die Mitte des Bekenntnisses"; und 3. negativ: "Irgendeine Abwehr heidnischen oder jüdischen Glaubens ist nicht erkennbar; die Fassung ist voll verständlich als unmittelbarer Ausdruck der Hauptpunkte des christlichen Glaubens." 27 Insofern läßt sich sagen, daß diese Bekenntnisse nicht ursprünglich einen polemischen Charakter tragen, sondern positiver Ausdruck des Geglaubten sind. Sie sagen, was die Christen zusammenführt und zusammenhält. Ihre Verbindlichkeit besteht darin, daß sie in Antwort auf das gehörte Wort sagen, was sie verbindet.
Von da aus versteht sich auch, daß das kirchliche Bekenntnis von Anfang an eine besondere Nähe zur Taufe hat. Bei der Taufe wurde der zur Gemeinde Hinzukommende gefragt, ob er in das Bekenntnis der Gemeinde einzustimmen bereit ist. Noch das "Apostolikum" ist allem Anschein nach aus einem Taufbekenntnis hervorgewachsen. Durch Hippolyt ist uns eine Frühform überliefert, in der die drei Artikel dieses Bekenntnisses in Frageform gefaßt sind: "Glaubst du an Gott...? Glaubst du an Christus Jesus...? Glaubst du im Heiligen Geiste die Kirche...?" 28 Auffällig ist dabei, daß die mittlere Frage, die nach dem Glauben an Christus, die beiden anderen an Ausführlichkeit völlig überragt, was auch hier die inhaltlich überragende Bedeutung des christologischen Artikels anzeigt. Wichtig zu sehen ist in diesem Zusammenhang, daß die Formulierung des Bekenntnisses, jedenfalls des Apostolikums, nicht primär einem Abgrenzungsbedürfnis entsprang. Offenbar provozierte das, woran in der Kirche geglaubt wurde, selbst sie dazu, in ein paar zusammenfassenden Sätzen das zu formulieren, woran in ihr geglaubt wird und was die Kirche zur Kirche macht. "Die einzelnen Aussagen waren unmittelbare Bezeugung des Glaubens, also nicht antihäretisch gedacht." 29 In diesem Sinn ist wohl auch Luthers Benennung des Apostolikums als "Summa der Heiligen Schrift" zu verstehen. 30
Sekundär hat man allerdings zu sagen, daß die kirchlichen Bekenntnisse auch, implizit oder explizit, einen abgrenzenden Charakter haben. Sie gehören wohl zunächst in den Gottesdienst der Gemeinde und sprechen hier aus, worauf sich ihr gemeinsamer Glaube gründet. Sie bezeichnen aber auch so, stillschweigend oder ausgesprochen, den kritischen Punkt, an dem nach kirchlicher Einsicht die Kirche aufhört, Kirche zu sein. Man kann die Situation, in der nach dieser sekundären Seite das Bekenntnis seinen Ursprung hat, kurz so benennen: Es ist die Situation einer drohenden oder schon eingerisssenen Willkür. Oder mit A. von Harnack: Es ist die Situation, in der die Kirche zu "zerfließen" droht. 31 Die kirchliche Entscheidung, die in einem urkundlichen Bekenntnis gefällt wird, hat auch den Sinn, die Situation einer solchen Willkür zu beenden. Wenn es dabei mit rechten Dingen zugeht, geht es dabei nicht darum - oder sollte es nicht darum gehen, jene schöne Mannigfaltigkeit aktualen Bekennens zu stoppen, aber darum, eine dabei eingeflossene Störung zu beseitigen. Es dürfte auch nicht darum gehen, an sich eine kontroverse Diskussion, wie sie zum Leben der Theologie und alles Erkennens in der Kirche gehört, damit abzubrechen, daß eine Uniformität des Denkens herbeigeführt werden soll. Wenn es mit rechten Dingen zugeht, kann nur dann eine kirchliche Abgrenzung gegen eine eingerissene Willkür stattfinden, wenn eine verantwortliche Gruppe es wagt, im Namen - nicht nur einer theologischen Schule oder einer kirchlichen Richtung, sondern im Namen der Kirche zu sagen: Hier und hier liege eine Willkür vor, die nicht bloß das Leben in der Kirche vor Fragen stellt, sondern die das Leben der Kirche verwüstet.

Dazu kommt noch ein Weiteres: Zu einer neuen Abgrenzung darf es nur kommen kommen, wenn klar ist, daß ein neuer, kirchenverwüstender Irrtum aufgetreten ist, der durch ältere Bekenntnisse nicht ausgeschlossen ist, daß also eine durch das ältere Bekenntnis scheinbar gedeckte Kirchengemeinschaft als eine tatsächlich nicht mehr bestehende zu bezeichnen ist. Dann hat die Kirche ihre Treue gegen das alte kirchliche Bekenntnis damit zu bewähren, daß sie es in einer neuen Weise kritisch zuspitzt und präzisiert. Das haben die Reformatoren getan. Sie haben, wie es im Verhältnis zur römischen Kirche sachlich unvermeidlich geworden war, eine Klärung des Verhältnisses von Gnade und Verdienst der Werke im alten Bekenntnis nicht vorgefunden; und es hätte nichts geholfen, in dieser Sache sich auf das Apostolikum zu berufen. Sie konnten darum bei der alten Entscheidung nicht bleiben, wie sie wollten, ohne sie in das Licht einer neuen Bekenntnisentscheidung zu rücken. 32 Das Bleiben zugleich bei der alten Bekenntnisentscheidung, bei der die "andere Seite" wohl auch bleibt, bedeutet dabei nicht automatisch, daß man sich hüben und drüben noch auf dem selben Boden befindet und daß die Differenz sich innerhalb dieser Gemeinsamkeit befindet; vielmehr wird nun gerade das Sich-Befinden auf demselben Boden strittig. Man kann nicht genug betonen, daß das Fällen einer solchen neuen Bekenntnisentscheidung ein Wagnis ersten Ranges ist. Nur zu leicht könnte es geschehen, daß hier die eine - vermeintliche oder tatsächliche - Willkür durch eine neue Willkür ersetzt wird. Um als kirchliche Entscheidung zu gelten, müßte das neue urkundliche Bekenntnis folgende Kriterien erfüllen: 1. Es müßte Bekenntnis Jesu Christi sein, dem entsprechend, daß Bekenntnis im Neuen Testament vorwiegend den prägnanten Sinn einer öffentlichen Anerkennung Jesu Christi als des Kyrios hat. 2. Es hat sich in dem Sinn - implizit oder explizit - auf die Heilige Schrift zu berufen, daß es bereit ist, sich an ihr messen zu lassen, mehr noch: daß es faktisch von dem Anspruch getragen ist, die an einem bestimmten, erheblichen Punkt durch eine innerkirchliche Abweichung unleserlich gewordene Schrift wieder leserlich zu machen. 3. Auch wenn eine Bekenntnisentscheidung einen neuen Schritt gegenüber früheren Entscheidungen vollzieht, so muß es doch erkennbar sein, daß sie nicht eigentlich eine Neuerung darstellt, sondern in Treue gegenüber den früheren Entscheidungen eine notwendig gewordene neue Auslegung von ihnen. 4. Ein Bekenntnis müßte auch daran erkennbar sein, daß es nicht irgendwelche gelehrte oder konfessionalistische Sonderanliegen festschreibt, sondern unter dem Gewicht einer sachlichen Notwendigkeit steht, in der Erkenntnis, daß es hier um das Stehen und Fallen der Kirche geht.

4. Vom Umgang mit dem kirchlichen Bekenntnis

Um die Aussage des zweiten und dritten Abschnitts zusammenzubinden, sei noch einmal gesagt: Wenn es mit rechten Dingen zugeht, dann weist ein kirchliches Bekenntnis wohl in eine bestimmte Richtung, aber in eine, in die nun gegangen werden muß. Es will sinnvollerweise in jenem praktisch-aktualen Bekennen des Glaubens aufgegriffen sein. Mit Bonhoeffers Worten: Es nimmt uns den Kampf nicht ab, sondern weist uns nur eben den Ort an, an dem er nun zu führen ist. "Bekenntnis ohne die ihm entsprechende praktische Haltung ist selber schon Bestreitung des Bekenntnisses." "Das waren und das sind die großen Niederlagen der Kirche: wenn sie ihr Bekenntnis zwar theoretisch, aber nicht praktisch in Ehren halten wollte, und wenn sie es dann naturgemäß eines Tages auch theoretisch nicht mehr in Ehren halten konnte, wenn zuerst die lebendige Form zur Mumie und dann die Mumie zum historischen Gerümpel und so eine Gabe Gottes zuschanden wurde." 33

Ähnlich hat sich schon zuvor K. Holl gegen eine Spaltung im theologischen Denken gewandt, wie sie durch die Aufklärung aufgekommen sei: Auf der einen Seite wurde das Bekenntnis wie die Satzung eines Vereins aufgefaßt, die dessen Funktionäre amtshalber zu vertreten haben; auf der anderen Seite war es ihnen freigestellt, für sich als Privatmenschen zu denken und zu glauben, was sie wollten. "Außerhalb der Kirchentüren begann sofort die Welt"34 - und hörte also das Bekenntnis auf. Entsprechend meint auch E. Wolf: Das aktuale Bekennen bewahre das urkundliche Bekenntnis davor, "sich positivistisch als ein System von Lehrsätzen absoluten Charakters zu begreifen (und) ohne Gegenwartsbezug zeitlos deklamiert zu werden." 35
Aber läßt sich das Verständnis des Bekenntnisses als "ein System von Lehrsätzen absoluten Charakters" vermeiden? Wir haben Anlaß, uns des modernen Protests gegen dieses Verständnis zu erinnern. A. von Harnack sprach davon, daß durch die Bekenntnisbildung zwar die Kirche "vor völligen Zerfließen bewahrt", daß aber dadurch zugleich "der Schwerpunkt des Christentums verrückt... worden ist." 36 Gemeint ist: So sehr die kirchliche Abgrenzung gegen ein Zerfließen in Willkür begreiflich, ja, irgendwie auch nötig und unvermeidlich ist, so bedeutet sie als solche ebenso unvermeidlich. daß sie und also das kirchliche Bekenntnis sich mit einem Zwang verbindet. Und selbst wenn dieser Zwang - so ist die Meinung - sich nicht, wie es in der Kirchengeschichte immerhin auch vorkam, mit obrigkeitlichen oder oberkirchenrätlichen Vorschriften nahebringt, so bleibt immerhin noch der sozusagen theologische Zwang: in Gestalt einer "lehrgesetzlichen" Auffassung. Das heißt, das kirchliche Bekenntnis ist hier als eine gesetzliche Bedingung des Glaubens verstanden: man empfange das Heil allein durch die Erfüllung dieser kirchlich vorgeschriebenen Bedingung - nicht mehr durch das Tun verdienstlicher Werke wie im 16. Jahrhundert, aber durch das Tun dieses Werks, daß man von Anderen vorgelegte Sätze für richtig halten muß. Man hat nun, um noch einmal A. Schweizer zu zitieren, nicht mehr wie die Vorfahren den Glauben zu bekennen, sondern deren Bekenntnis mühevoll zu glauben.
Diese Kritik hat soviele gute Gründe für sich, daß sie nicht einfach beiseite geschoben werden darf. Um sich mit ihr auseinanderzusetzen, seien hier zwei Gegenbegriffe zu den Begriffen "Willkür und Zwang" eingeführt: die Begriffe Verbindlichkeit und Offenheit. Man wird den Begriff des kirchlichen Bekenntnisses - nicht zwangsläufig mit dem des Zwangs verbinden müssen, aber damit, daß es einen Charakter von Verbindlichkeit hat. Man denke an die unerhörte Entschiedenheit, in der Luther auf seine Schmalkaldischen Artikel gepocht hat: "Dies sind sind die Artikel, darauf ich stehen muß und stehen will bis in meinen Tod, ob Gott will, und weiß darin nichts zu ändern, noch nachzugeben." 37 Und speziell zum Rechtfertigungs-Artikel: "Auf diesem Artikel stehet alles, das wir wider den Bapst, Teufel und Welt lehren und leben. Darum mussen wir des gar gewiß sein und nicht zweifeln. Sonst ist's alles verlorn." 38 Das Faktum der kirchlichen Bekenntnisse erinnert die Christen unübersehbar daran, daß die Wirklichkeit des Glaubens wohl auf einer Gabe beruht, aber auf einer, die die Empfänger der Gabe für ihren Geber behaftet - mit einer Verbindlichkeit, die eben im Bekenntnis ausgesprochen wird. Der Glaube kann nicht im Unverbindlichen leben. Daran erinnert das Bekenntnis alle Kirchenglieder unzweideutig. Und das anerkennen sie ihrerseits in ihrem Respekt vor dem kirchlichen Bekenntnis. Diese Verbindlichkeit aber ist in ihrem Kern eine geistliche und keine juristische. Sie ist darum auch noch nicht beseitigt, wo die äußere, juristische Bindung aufgehoben ist. Sie ist aber verdunkelt, wo sie etwa nur in einer juristischen Verpflichtung bestehen sollte.
Dazu kommt noch ein Weiteres: Die Verbindlichkeit, die das Bekenntnis geltend macht, kann und darf keine absolute sein. Es kann sie - daher sein geistlicher Charakter - im Grunde nur für das in Anspruch nehmen, wovon es Bekenntnis ablegt, aber nicht einfach für seinen Buchstaben. Immerhin fährt Luther nach den zitierten starken Worten fort: "Will aber Jemand Etwas nachgeben, das thue er auf sein Gewissen." 39 Im Zusammenhang des Heidelberger Katechismus hat sein Hauptverfasser Ursin erklärt: "Deshalb sind solche Formulare unterworfen dem Urteil und der Prüfung nicht allein von anderen Kirchen, sondern auch von den Kirchen, welche die Formulare ausgegeben haben, zugleich von denen, welche in derselben Kirche leben und lehren, um, wenn derselben einige Fehler gefunden werden sollte, ... Kenntnis davon zu geben und zu prüfen, wenn etwas der Verbesserung bedürftig gefunden wird, daß es mit allgemeiner Zustimmung und auf Befehl der Kirche ... verbessert und erklärt werde." 40 Rechtverstanden heißt das, daß die Verbindlichkeit eines kirchlichen Bekenntnisses es nicht ausschließt, sondern einschließt, daß es sich uns mit der Empfehlung in die Hand gibt: "Prüft alles und das Gute behaltet!" (1. Thess. 5, 21) Sie kann keine andere sein als die, daß sie nicht nur verhindert, sondern als solche auch gebietet: die Offenheit des frei-verantwortlichen Umgangs mit dem Text.
Mehr noch: Wie das Bekenntnis erinnert an den verpflichtenden Charakter des Glaubens oder des in der Kirche im Glauben Bekannten, so könnte diese Offenheit daran erinnern, daß das kirchliche Bekenntnis nicht das ist, woran die Kirche glaubt als an das, was die Kirche und den Glauben begründet. Mit K. Holl: Es ist "nicht das Bekenntnis, was die Kirche hervorbringt und zusammenhält, sondern vielmehr das Wort Gottes, das Evangelium ... Das Bekenntnis ist immer nur menschliches Machwerk, ein Versuch, das Evangelium auszudrücken, der darum steter Nachprüfung und Nachbesserung bedarf." 41 Als - immerhin nicht bloß ein individueller, geschweige privater, sondern kirchlicher - "Versuch, das Evangelium auszudrücken", nimmt es in gewisser Weise wohl am Evangelium selbst teil. Eben darum ist aber seine Verbindlichkeit nicht die einer Satzung, eines Lehrgesetzes, dem man sich unterwerfen hat, sondern die der bestimmten Einladung, das Evangelium zu hören und von ihm und nach ihm zu leben.
Nach allem ließe sich nun sagen: Wo nur die Verbindlichkeit betont wird, da ist die Gefahr, daß das Bekenntnis zum Zwang wird. Wo nur die Offenheit beim Umgang mit ihm betont wird, besteht die Gefahr der willkürlichen Beliebigkeit im Verhältnis zu ihm. Und wo gegenüber dem Bekenntnis bloß die Angst vor einem gesetzlichen Zwang herrscht, verliert man leicht das Gespür für die Verbindlichkeit, in der die Glieder der Kirche zum gemeinsamen Glauben an Jesus Christus gerufen sind. Wiederum wo man in der Wertschätzung des Bekenntnisses nur Angst vor Willkür hat, da verliert man leicht die Freiheit des offenen Umgangs mit ihm.

Es kommt also darauf an, diese beiden Elemente sinnvoll zusammenzubringen. Vielleicht hat Harnack hier den Weg gewiesen und nicht nur einen faulen Kompromiß geschlossen, als er im Apostolikumsstreit zugleich für die Autorität des Apostolikums eintrat und Kritik an Einzelsätzen übte. 42 K. Barth konnte ähnlich reden. 43 Aber wie haben wir uns diesen Weg vorzustellen und zu begehen? Es ist wohl rechtens, daß wir frei mit allen kirchlichen Bekenntnissen umgehen dürfen und sogar sollen. Und das heißt, daß wir sie nicht wiederholen können, ohne sie - und zwar nicht nur intensiv, sondern auch "extensiv" - zu interpretieren. Das schließt auch dies ein, daß wir sie kritisch zu befragen haben. Das aber heißt, daß "die Interpretation des Bekenntnisses zu Jesus Christus ... Gegenstand ständiger Diskussion, ja auch des Streites ist und sein sein muß." 44 Dabei haben wir die kirchlichen Bekenntnisse jedoch nicht bloß und zuerst mit der Frage zu prüfen, ob sie noch zeitgemäß sind, sondern so, daß wir sie an dem Maß messen, an dem sie gemessen sein wollen. Wir haben sie also vor allem zu befragen, ob sie uns das Verständnis der Heiligen Schrift und des in ihr bezeugten Evangeliums versperren oder öffnen, ob sie ihr und dem Evangelium etwa Zwang oder Willkür auferlegen oder nicht.

Indem wir aber das fragen nicht als bloß vor uns hindenkende Menschen, sondern als solche, die sich im Raum der Kirche befinden - der Kirche, die immer schon vor mir da war und da ist - , werden wir auch in all solchem Fragen mit den kirchlichen Bekenntnissen zugleich im Respekt dafür umgehen, daß in ihnen die unserer Einzelexistenz vorangehende Gemeinschaft der Kirche spricht. Wir werden darum mit ihnen umgehen mit dem "Vor-urteil", daß jenes sachliche Maß, an dem wir sie letztlich messen, von ihnen selbst anerkannt, ja, selbst bekannt sein möchte. Wir werden es dann aber nicht verhindern können und verhindern wollen dürfen, daß die Bekenntnisse ihrerseits so frei sind, uns immer wieder gegenüberzutreten, um auch an uns Fragen zu richten. Etwa die, ob wir vielleicht in der Kritik, die wir an ihnen üben, im Begriff sind, die Grenze zu überschreiten, jenseits der auch noch so kontroverse theologische Diskussionen sinnlos werden, weil wir uns dabei dahin stellen, wo nach ihrer Einsicht die Kirche aufhört, Kirche zu sein. Oder die, ob wir unsere Fragen an sie richten, weil wir besser und anders als zuvor uns zu dem Gott bekennen wollen, zu dem sie sich bekannt haben, oder weil wir, im Unterschied zu ihnen, bekenntnisschwach geworden sind. Oder die, ob wir da widersprechen, weil wir bewußt oder unvermerkt der Meinung anhängen, die sie als kirchen- verderblichen Irrtum verworfen haben. Ob wir daraufhin dann unsere Fragen revidieren oder erst recht stellen, beides wird jedenfalls gleichermaßen eine höchst verantwortliche Sache sein.
Es sollte bei dem allem klar sein: Daß solch ein Fragen und Befragtwerden im Umgang mit kirchlichen Bekenntnistexten ein fruchtbarer Vorgang ist, das hängt davon ab, daß diese Texte uns mehr sind als ein Stück historischer Reminiszenz. Das hängt davon ab, daß wir mit ihnen und sie mit uns leben. Konkret: das hängt davon ab, daß sie im Gottesdienst der Gemeinde präsent sind und durchaus auch laut werden. Sind sie hier abwesend, so werden alle Bemühungen, sie lebendig zu halten oder zu machen, umsonst sein. Und sind sie hier nur so anwesend, daß uns dabei unbekannt ist, wozu sie sich bekannt haben, so kommt es schwerlich zu jenem fruchtbaren Vorgang, in dem nicht nur wir sie, sondern sie uns befragen. Es liegt auch an uns, daß ihre gottesdienstliche "Wieder-holung" nicht zum gedankenlosen Ritual und daß die kritische Reflektion über sie nicht zum unbeteiligten Gedankenspiel wird. Es braucht beides, die gottesdienstliche Wiederholung und die kritische Reflektion über sie. Und es braucht in beidem das lebendige Wissen von dem, worauf sie sich beziehen. So wird weder ihr Verhältnis zu uns das eines Zwangs noch unser Verhältnis zu ihnen das der Willkür sein. So werden wir mit ihrer Verbindlichkeit in der Freiheit eines Christenmenschen umgehen und in unserer Freiheit mit ihnen in Achtung des auch für uns verbindlichen Evangeliums Jesu Christi.

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1 Vgl. Das zweite Helvetische Bekenntnis, hrsg. von W. Hildebrandt / R. Zimmermann, Zürich 1966, S. 156ff.
2 Am 29./30.9.1913 wurde die Bindung an das Apostolikum förmlich aus den "Satzungen" gestrichen, vgl. A. Zimmermann, Fünfzig Jahre Arbeit im Dienste des Evangeliums für das reformierte Schweizervolk. Geschichte des Schweizerischen evangelisch-kirchlichen Vereins 1871-1921, Zürich 1921, S.31ff.
3 Vgl. z.B. Neu-verbesserte Predikanten-Ordnung Des sammtlichen Ministerii Der Teutschen Landen Hoch-Loblicher Stadt Bern, Bern 1748, S. 121.
4 Nach RE 3. Aufl., Bd. 7, S. 652f.
5 J. Heiz, Zur 400jährigen Jubiläumsfeier der Berner Reformation, in: E. Marti (hg.), Menschenrat und Gottestat. Geschichte der Berner Reformation, Bern 1927, S. 19. Vgl. R. Probst, Der aargauische Protestantismus in der Restaurationszeit. Beiträge zum Verhältnis Staat - Kirche, Zürich 1968, S. 110ff.
6 Nach H. Dörries, Das Bekenntnis in der Geschichte der Kirche, Göttingen 1946, S. 6f.
7 Art. Apostolikum, RGG 3. Aufl., Bd. 1, Sp. 514.
8 C. Nicolaisen, Der Weg nach Barmen. Die Entstehungsgeschichte der Theologischen Erklärung von 1934, Neukirchen-Vluyn 1985, S. l4.
9 Das hat namentlich E. Wolf präzis herausgearbeitet. Eine knappe Definition der beiden, sehr verschiedenen Bekenntnisbegriffe findet sich in seinem Art. Bekennende Kirche, RGG 3.Aufl., Bd. 1, Sp. 985.
10 Vgl. z. B. die programmatische Erklärung von Reichsbischof Müller am 27. 9. 1933: "Die Bekenntnisse unserer Väter sind uns heiliges Erbgut, das wir behüten und schützen; wir wollen... darüber wachen, daß die Bekenntnisse... unangetastet bleiben", zit, in: JK 1 (1933), S. 199.
11 Das Folgende nach dem Art. Agendenstreit, RGG 3. Aufl., Bd. 1 Sp,. 173f.; vgl. auch den Art. Apostolikum, aa0 Sp. 515f.
12 H.-J. Kraus, Reich Gottes: Reich der Freiheit. Grundriß Systematischer Theologie, Neukirchen-Vluyn 1975, S. 245 nennt das Bekenntnis der christlichen Gemeinde "Du bist Christus!" das Initium aller Christologie.
13 W. Krötke, Was und wie soll die Kirche heute bekennen?, in: Aufbrechen - Umkehren - Bekennen. Das Erbe Karl Barths für Kirche und Gesellschaft. Protokoll einer Tagung der Ev. Akademie Baden in Bad Herrenalb am 7. - 9. Febr. 1986, S. 75 und 79.
14 AaO S. 78.
15 D. Lange, Das sogenannte Schriftprinzip und die Identität der Kirche in ihrer Geschichte, in: Theologie und Wirklichkeit. FS für W. Trillhaas, Göttingen 1974, S. 90.
16 K. Barth, Kirchliche Dogmatik III,4, S. 80 und 82.
17 W. Krötke, aaO S. 79.
18 Die Barmer Theologische Erklärung. Einführung und Dokumentation, hrsg. von A. Burgsmüller / R. Weth, Neukirchen-Vluyn 1983, S. 33.
19 K. Barth, Theologische Fragen und Antworten. Ges. Vortr. Bd. 3, Zollikon 1957, S. 262f.
20 M. Luther, WA 3, S. 378.
21 K. Barth, Kirchliche Dogmatik III/4, S. 84.
22 W. Krötke, aaO S. 77.
23 Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, 3. Aufl., Göttingen 1956, S. 31.
24 E. Wolf, Die Bindung an das Bekenntnis. Bemerkungen zu Wesen und Funktion des formulierten Bekenntnisses, in: Wort und Welt, (Ost-)Berlin 1968, S. 323ff.
25 In diesem Sinn ist wohl die bekannte Definition D. Bonhoeffers zu verstehen in seinem Aufsatz: Zur Frage nach der Kirchengemeinschaft, in: ders., Ges. Schr. Bd. 2, München 1965, S. 227: "Das Bekenntnis... ist nicht Darstellung des Lehrganzen, sondern auf Grund des Lehrganzen getroffene Entscheidung der Kirche, an einem bestimmten Ort den Kampf aufzunehmen."
26 Vgl. E. Wolf, aa0 S. 323. Wohl von daher ist das gewisse Kuriosum zu verstehen, daß die VELKD nicht die Barmer Thesen in ihren Affirmationen, sondern (obwohl sie nach ihrem Inhalt eher noch steiler sind) nur deren Verwerfungen übernommen hat.
27 A. Adam, Art. Apostolikum I, RGG 3. Aufl. Bd. 1, Sp. 511.
28 A. Adam, Lehrbuch der Dogmengeschichte, Bd. 1, Gütersloh 1965, S.195.
29 A. Adam, Art. Apostolikum, Sp. 512.
30 G. Hoffmann, Art. Apostolikum II, RGG Bd. 1, Sp. 513.
31 A. von Harnack, Dogmengeschichte, 6. Aufl., Tübingen 1922, S. 86. Nach Harnack hat die Kirche durch ihre insofern begreifliche Maßnahme, im Bekenntnis eine Glaubensregel aufzustellen, freilich höchst problematische Folgen gezeitigt. Ob sie tatsächlich als problematisch zu beurteilen sind, hängt wohl vor allem daran, ob der originale Sinn eines Bekenntnisses der eines dem Glauben auferlegten Gesetzes ist, wie Harnack allerdings meint.
32 Ähnlich O. Weber, Grundlagen der Dogmatik, Bd. 1, Neukirchen-Vluyn 1955, S. 55.
33 K. Barth, Kirchliche Dogmatik I/2, S. 724.
34 K. Holl, Gesammelte Aufsätze zur Kirchengeschichte, Bd. 3, Tübingen 1928, S. 370ff.
35 E. Wolf, Die Bindung an das Bekenntnis, aaO S. 328.
36 A. von Harnack, Dogmengeschichte, aaO S. 86.
37 Nach J. Köstlin, Martin Luther. Sein Leben und seine Schriften, Bd. 2, Elberfeld 1875, S. 384.
38 Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, aaO S. 416.
39 Vgl. Anm. 37.
40 Nach J. Rohls, Theologie reformierter Bekenntnisschriften, UTB 1453, Göttingen 1987, S. 318.
41 K. Holl, Gesammelte Aufsätze zur Kirchengeschichte, Bd. 3, Tübingen 1928, S. 331.
42 A. von Harnack, Das apostolische Glaubensbekenntnis, ein geschichtlicher Bericht nebst einer Einleitung und einem Nachwort (1892), in: ders., Reden und Aufsätze. Bd. 1, 11906, S. 219-264, besonders S. 222f.
43 K. Barth, Kirchliche Dogmatik I/2, S. 729.
44 D. Lange, Ethik in evangelischer Perspektive. Grundlagen christlicher Lebenspraxis, Göttingen 1992, S. 467.

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© Eberhard Busch 1992


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