Allgemeines Satzung Beitragsordnung Vorstand


Beitragsordnung


Die Versammlung der Mitglieder hat am 26. Mai 2000 folgende Beitragsordnung beschlossen:


  1. Beitragspflicht
    1. Der Schachverein erhebt von seinen Mitgliedern Beiträge. Diese Beiträge sind halbjährlich im Januar und Juli zu zahlen. Die Beiträge sind beim Kassierer bar zu entrichten oder auf das Konto 470 948 490 bei der Volksbank Eichsfeld-Northeim eG BLZ 260 612 91 einzuzahlen.
    2. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.


  1. Beitragshöhe
    1. Aufnahme
      Bei Aufnahme in den Schachverein wird für Mitglieder eine einmalige Zahlung in Höhe von 5,- € fällig.
      Jugendliche sind 1/2 Jahr beitragsfrei, höchstens jedoch bis zur Meldung in einer Mannschaft an den Bezirk.
    2. Der Beitrag beträgt für
      Erwachsene 3,50 € / Monat (21,- € / Hj.) (42,- € / Jahr)
      Erwachsene erm. 2,50 € / Monat (15,- € / Hj.) (30,- € / Jahr)
      Jugendliche 1,50 € / Monat (9,- € / Hj.) (18,- € / Jahr)
      Der Verein bietet den Mitgliedern den Bezug der Zeitschrift Rochade Europa zu 2,- € pro Exemplar (monatlich), unabhängig von der Abonnentenzahl, an. Die Beiträge für Abonnenten erhöhen sich dadurch wie folgt:
      Erwachsene 5,50 € / Monat (33,- € / Hj.) (66,- € / Jahr)
      Erwachsene erm. 4,50 € / Monat (27,- € / Hj.) (54,- € / Jahr)
      Jugendliche 3,50 € / Monat (21,- € / Hj.) (42,- € / Jahr)
    3. Als Jugendliche gelten Mitglieder, die im laufenden Jahr höchstens 18 Jahre alt werden. Den ermäßigten Beitrag zahlen Rentner, Pensionäre, Auszubildende, Studenten, Schüler, Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende, die das 18 Lebensjahr vollendet haben.
      Alle anderen Mitglieder gelten als Erwachsene.
    4. Passive Mitglieder, auf Antrag an den Vorstand als solche anerkannt, zahlen den Beitragssatz der Jugendlichen. Sie können nicht an Wettkämpfen außerhalb des Vereins teilnehmen. Dagegen ist die Teilnahme an Vereinsmeisterschaften und Vereinsturnieren möglich.
    5. Firmen und andere Institutionen können fördernde Mitglieder werden, wenn mindestens jährlich der Beitragssatz eines erwachsenen Mitglieds entrichtet wird. Die fördernde Mitgliedschaft endet jeweils am Jahresende und lebt mit einer erneuten Zahlung wieder auf.


  1. Versäumniszuschläge
      Für Mitglieder, die die Zahlungspflicht nicht einhalten, erhöht sich der Beitrag um je 0,50 € je Kalendermonat, den die Zahlung zu spät erfolgt.


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