Studien- und Prüfungsbedingungen

 
 
Wissenschaftsgeschichte
als Nebenfach im Magister- und Promotionsstudiengang
Fakultät Philosophische Fakultät
Studienabschluss Magister Artium/ Magistra Artium, Promotion
Regelstudienzeit 9 Semester einschl. Prüfung
8 Semester (Mindeststudienzeit)
Voraussetzungen Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife

 
Das Studium der Wissenschaftsgeschichte (vgl. Magisterprüfungsordnung, dort Anlage 5, S. 656)
Inhalte Wissenschaftsgeschichte hat die Aufgabe, die Entstehung und Entwicklung der Wissenschaften im Kontext ihrer geistigen und geschichtlichen Voraussetzungen sowie ihrer technisch- industriellen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu untersuchen. Ihre Methode ist die einer hermeneutischen Wissenschaft, in der Geschichtsquellen erschlossen, analysiert und interpretiert werden. Um zu einem umfassenden Verständnis von Wissenschaften und ihrer Rolle in Kultur und Gesellschaft beitragen zu können, bedient sie sich ferner auch Methoden der Wissenschaftstheorie und Wissenschaftssoziologie sowie der Sozial- und Institutionengeschichte.Die Wissenschaftsgeschichte sucht zwischen den Kulturen der  naturwissenschaftlich- technischen und der geisteswissenschaftlichen Intelligenz sowie zwischen den Disziplinen zu vermitteln. Innerhalb der streng nach Wissensgebieten geschiedenen Hochschulausbildung kommt ihr dabei eine orientierende und integrierende Funktion zu.
Gliederung Das Magisterstudium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit einer Zwischenprüfung abschließt, und in ein fünfsemestriges Hauptstudium, das mit einer Abschlussprüfung endet.
Das Magisterstudium besteht entweder aus zwei Hauptfächern oder aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern.
Das Fach Wissenschaftsgeschichte kann im Magisterstudiengang der Philosophischen oder der Sozialwissenschaftlichen Fakultät nur als Nebenfach gewählt werden.
Die Prüfungsordnungen schreiben vor, welche Fächer miteinander kombiniert werden müssen oder können bzw. welche Kombinationen ausgeschlossen sind (s. weitere Informationsblätter der Zentralen Studienberatung).

 
Sprachanforderungen
Kleines Latinum oder gründliche Sprachkenntnisse z.B. in Arabisch, Chinesisch, Indisch, Italienisch, Spanisch oder Russisch (nicht aber Englisch oder Französisch) mit entsprechenden Nachweisen auf Antrag

 
Nebenfach
Grundstudium Bei der Meldung zur Zwischenprüfung sind nachzuweisen:
- Erfolgreiche Teilnahme an 2 Proseminaren (benotete Leistungsscheine)
- Besuch von Vorlesungen im Gesamtumfang von 4 Semester-Wochenstunden
- Zusätzliche Anfertigung einer wissenschaftlichen Hausarbeit, ersatzweise eines schriftliches Referates
- Nachweis von mindestens 10 SWS (Studienbuch)
Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung besteht aus einer halbstündigen mündlichen Prüfung in 2 Teilgebieten.
Ist Wissenschaftsgeschichte 2. Nebenfach, entfällt die Zwischenprüfung im Studiengang nach der Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät.
Hauptstudium Voraussetzungen für die Meldung zur Magisterprüfung sind:
- Erfolgreich bestandene Zwischenprüfung, wenn das Fach 1. Nebenfach ist.
- Erfolgreiche Teilnahme an 4 Seminaren für Fortgeschrittene (benotete Leistungsscheine)
- Nachweis von Lehrveranstaltungen im Umfang von 22 SWS (einschl. der Stunden aus dem Grundstudium im Studienbuch)
Abschlussprüfung Die Magisterprüfung besteht aus einer halbstündigen mündlichen Prüfung.

 
Promotion
Promotion Die Promotion setzt ein abgeschlossenes Studium voraus. Die Prüfung besteht aus der Dissertation sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum) im Hauptfach (einstündig) und in den beiden Nebenfächern (je halbstündig). Fächerkombinationen, Prüfungsfächer und Prüfungsanforderungen unterscheiden sich von denen der Magisterprüfung; über die Bedingungen informiert die Promotionsordnung (s.u.).

 
 
Tätigkeitsfelder
Bereiche Außerschulische Bildungseinrichtungen, Verlage, journalistische Berufe, Bibliotheken, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

bei entsprechender Fächerkombination:
Museen, Archive, sonstige Dokumentationseinrichtungen


 
Hinweise zum Studium
Sprachkurse Sprachkurse für den Erwerb weiterer Sprachen werden während der Vorlesungszeit im Sprachlehrzentrum (Tel. 0551/39-5484) angeboten.
Vorlesungskommentar erhältlich jeweils ab Ende des vorangehenden Semesters im Institut für Wissenschaftsgeschichte (Adresse s.u.) und auf der Homepage des Instituts
Vorlesungsverzeichnis im Internet; gedruckt in jeder örtlichen Buchhandlung; erscheint im Wallsteinverlag
Freiversuch Studierende können sich schon vor Ablauf der in der Prüfungsordnung genannten Fristen zur Zwischen- bzw. zur Abschlussprüfung melden, sofern sie die vorgeschriebenen Leistungen erbracht haben. Als Freiversuch gelten nur solche Prüfungsleistungen, die innerhalb dieser Fristen erbracht werden.
Eine im Rahmen des Freiversuchs nicht bestandene Fachprüfung gilt als nicht unternommen.
Prüfungsordnung Quelle: Amtliche Mitteilungen des Präsidenten vom 1.3.2000, erhältlich in der Philosophischen Fakultät (s.u.)
Übergangsregelung Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten der o.g. Prüfungsordnung begonnen haben, werden auf Antrag nach der bisher geltenden Prüfungsordnung geprüft.
Prüfungsfach im Diplomstudiengang Die inhaltlichen Anforderungen des Neben-, Wahlpflicht- oder Prüfungsfaches eines Diplomstudienganges sind in den gesonderten Informationsblättern beschrieben, die in der Studieninformation bzw. im Sekretariat des Instituts erhältlich sind. Die organisatorische Einbindung in das Gesamtstudium bestimmt die Prüfungsordnung des jeweiligen Diplomstudienganges.
Promotionsordnung Quelle: Bek. d. MWK v. 22.09.1993
erhältlich in der Philosophischen Fakultät (s.u.)

 
 
Adressen und Institutionen
Fach Institut für Wissenschaftsgeschichte
Papendiek 16
37073 Göttingen
Telefon 0551/ 39-9467
   
Fakultät Philosophische Fakultät
Humboldtallee 17
37073 Göttingen
Telefon 0551/ 39-4410

Sozialwissenschaftliche Fakultät
Platz der Göttinger Sieben 3
37073 Göttingen
Telefon: 0551/ 39-7211
     

Prüfungsämter Prüfungsausschüsse für die Akademischen Abschlussprüfungen 
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Humboldtallee 17
37073 Göttingen
Telefon 0551/39-4461; 4463; 4464
     

Prüfungsausschuss des Magisterstudiengangs der Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Baurat-Gerber-Straße 4/6
37073 Göttingen
Telefon 0551/39-7239


 
Studienberatung
Fachstudienberatung Eine Fachstudienberatung führen die Lehrenden des Instituts in ihren Sprechstunden durch.
Kontakt:
Geschäftszimmer des Instituts,Tel. 0551/ 39 9467
Allgemeine Studienberatung Die Zentrale Studienberatung bietet fachübergreifende Informationen und Beratungen, die studienbezogene Entscheidungen und Handlungsabläufe vorbereiten helfen. Darüber hinaus hilft sie bei Entscheidungs- und Motivationsproblemen sowie studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten.

Zentrale Studienberatung der Universität Göttingen
Wilhelmsplatz 2
37073 Göttingen
Telefon 0551/39-7493
Fax: 0551/39-7387
e-mail zsbgoe@uni-goettingen.de

Informationsblätter der Zentralen Studienberatung
- Akademische Abschlussprüfung (Magister Artium)
- Akademische Abschlussprüfung (Promotion)
- andere Fächer, die Haupt- oder Nebenfach sein können
- Sprachvoraussetzungen und Möglichkeiten des Erwerbs von Fremdsprachen
- alle Studiengangsbeschreibungen:
http://www.uni-goettingen.de/ZSb
     
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